Agrardrohnen der Agras-Serie für Streuen, Sprühen und Lasttransport – jede Maschine dieser Klasse ist genehmigungspflichtig. Was in Deutschland erlaubt ist und was zum einsatzfähigen Paket gehört, steht unter den Produkten. Verkauf nur an Unternehmen.

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Agrardrohnen der Agras-Serie für Streuen, Sprühen und Lasttransport – jede Maschine dieser Klasse ist genehmigungspflichtig. Was in Deutschland erlaubt ist und was zum einsatzfähigen Paket gehört, steht unter den Produkten. Verkauf nur an Unternehmen.

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Für wen sich diese Klasse rechnet

Eine Agrardrohne ersetzt keinen Schlepper. Sie erschließt Hektar, die der Schlepper nicht oder nur teuer erreicht, und sie tut es zu einem Preis, der erst über Auslastung wieder hereinkommt.

Vier Konstellationen tragen die Investition:

Streuen im Ackerbau. Zwischenfruchtaussaat, Untersaat, Kopfdüngung, Nachsaat in Grünland. Hier liegt der breiteste legale Einsatz, weil Feststoffdünger und Saatgut kein Pflanzenschutz sind. Ohne Fahrgasse, ohne Bodendruck, auf Flächen, die nach Regen tagelang nicht befahrbar sind.

Steillagenweinbau. Der einzige etablierte Weg, mit einer Drohne in Deutschland Pflanzenschutzmittel auszubringen – und an enge Bedingungen geknüpft, siehe unten.

Forst und Sonderkulturen. Nachsaat auf Kalamitätsflächen, Ausbringung in Beständen ohne Rückegassen, Materialtransport an Stellen, die heute Personal und Stunden kosten.

Lohnunternehmen und Maschinenringe. Wer für mehrere Betriebe fährt, erreicht die Stundenzahl, ab der sich Anschaffung, Genehmigung und Schulung rechnen. Für einen Einzelbetrieb unter etwa fünfzig Hektar Einsatzfläche pro Saison trägt sich der Kauf in der Regel nicht – dann ist die Maßnahme als Dienstleistung günstiger. Das sagen wir ungern, weil es kein Verkauf ist, aber es stimmt.

Was in Deutschland erlaubt ist – die kurze Version

Der Punkt, an dem die meisten Kaufüberlegungen kippen, und er steht in keinem Herstellerprospekt.

Streuen ist unproblematisch. Feststoffdünger und Saatgut fallen nicht unter das Pflanzenschutzrecht. Es gilt die Düngeverordnung mit ihren Gewässerabständen, Sperrfristen und der schlagbezogenen Dokumentation – unabhängig davon, ob die Technik fährt oder fliegt. Ebenso das Verbot, auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden auszubringen. Das Argument „fliegt, wenn der Schlepper versinkt“ gilt beim Düngen also nur eingeschränkt.

Sprühen von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich verboten. Nicht erschwert – verboten. Artikel 9 der Richtlinie 2009/128/EG untersagt die Ausbringung aus der Luft EU-weit, § 18 Pflanzenschutzgesetz setzt das national um. Ausnahmen sind nur für den Weinbau in Steillagen und den Kronenbereich von Wäldern möglich. Über Ackerflächen in der Ebene ist der Einsatz nach wie vor untersagt.

Wer diesen Weg gehen will, braucht vier Dinge gleichzeitig:

  1. Ein zugelassenes Mittel. Das BVL führt eine Liste der Pflanzenschutzmittel, die nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen in Weinbau-Steillagen genehmigt sind. Die Liste ist kurz und wird laufend aktualisiert.
  2. Eine Spritzeinrichtung, die in der JKI-Liste geführt wird. Entscheidend ist nicht das Modell, sondern die konkrete Konfiguration. Geprüft und gelistet wird die Spritzeinrichtung mit ihrer Ausstattung, nicht die Drohne als solche – zwei Maschinen desselben Typs können unterschiedlich zu bewerten sein, wenn die Düsenausstattung abweicht. Maschinen der Agras-Serie sind in der JKI-Datenbank DAPS geführt; welche Ausstattungsvariante mit welchen Verwendungsbestimmungen, steht dort im Einzelnen. Prüfen Sie Ihre geplante Konfiguration gegen den aktuellen Eintrag, bevor Sie bestellen – eine nicht gelistete Düsenausstattung ist für diesen Einsatz nicht verwendbar, unabhängig davon, welche Genehmigung vorliegt. Bei neueren Gerätetypen kommen statt Injektordüsen Rotationszerstäuber zum Einsatz; die Anwendungsbestimmung NZ184 hat die frühere NZ182 entsprechend ersetzt.

    Die Einträge werden fortgeschrieben, und das kann zu Ihren Gunsten ausfallen: Für die Agras T50 mit zwei Rotationszerstäubern ist die früher geforderte unbehandelte Randzone von zwei Metern zur Feldgrenze auf Grundlage neuer Versuchsergebnisse entfallen (BVL, März 2026). Wer mit einem älteren Merkblatt kalkuliert, rechnet mit einer Auflage, die nicht mehr gilt.

  3. Eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde. Einzelfallprüfung mit Betriebsrisikoanalyse. Das Verfahren ist aufwendig und von Land zu Land unterschiedlich.
  4. Sachkunde bei zwei Personen. Nach aktueller Rechtslage braucht nicht nur der Steuerer den Sachkundenachweis Pflanzenschutz, sondern auch der Helfer. Der Einsatz ist damit personell zu zweit zu planen, nicht allein.

Zusätzlich muss die Maschine automatisch fliegen können: Strecke, Geschwindigkeit, Höhe über dem Bestand sowie An- und Abschaltpositionen der Ausbringung müssen automatisch eingehalten werden. Für die Ausbringung selbst gelten engere Grenzen als viele erwarten – maximal 13 km/h Fluggeschwindigkeit und maximal 2 Meter über dem Bestand. Das begrenzt die Flächenleistung im Weinberg deutlich stärker als der Tankinhalt.

Luftrecht: Kategorie „speziell“, ohne Ausnahme

Jede Maschine dieser Klasse liegt startbereit deutlich über 25 Kilogramm. Die Kategorie „offen“ ist damit ausgeschlossen, der Betrieb läuft in der Kategorie „speziell“ nach Verordnung (EU) 2019/947. Nötig sind eine Betriebsgenehmigung auf Basis einer Risikobewertung nach SORA, die Registrierung als UAS-Betreiber, nachgewiesene Fernpilotenkompetenz und eine Haftpflichtversicherung. Standardszenarien decken diese Gewichtsklasse nicht ab; die Klassenkennzeichnungen C0 bis C6 gelten für Geräte über 25 Kilogramm nicht. Geografische UAS-Gebiete sind vor jedem Einsatz zu prüfen.

Rechnen Sie den Aufwand für Genehmigung und Schulung von Anfang an mit ein. Er skaliert mit dem Gewicht der Maschine, nicht mit dem Kaufpreis.

Was zu einem einsatzfähigen System gehört

Der häufigste Irrtum bei der Budgetplanung: die Drohne für den Preis des Systems zu halten. Auf einer realistischen Angebotszeile stehen sechs bis acht Positionen.

PositionWozuOptional?
Fluggerät mit FernsteuerungGrundgerätnein
SprühsystemFlüssigausbringungnur wenn ausschließlich gestreut wird
StreusystemDünger, Saatgutnur wenn ausschließlich gesprüht wird
Akkus, 3 bis 4 Stück3 = Durchlaufbetrieb, 4 = Hitzepuffernein, 2 Akkus bedeuten Standzeit
LadestationLadeleistung passend zum Akkunein
Drehstromanschluss oder Generatorvolle Ladeleistung im Feld und am Hofnein, eins von beidem muss da sein
HebesystemLasttransport, je nach Modellja
Ersatzpropeller mit DichtungenVerschleiß erster Saisonfaktisch nein
TransportlösungGewicht und Maße prüfenja

Zwei Positionen entscheiden über die tatsächliche Flächenleistung und werden regelmäßig gestrichen, um das Angebot zu drücken:

Die Stromversorgung. Ladestationen dieser Klasse brauchen einen belastbaren Drehstromanschluss, um ihre Nennleistung zu liefern. An einer einphasigen Steckdose fällt die Ladeleistung um ein Mehrfaches ab, und mit ihr der Vorteil des größeren Tanks. Ohne Drehstrom dort, wo geladen wird, gehört ein Generator in die Anschaffung – nicht in die Wunschliste.

Der dritte Akku. Mit zwei Akkus wartet die Maschine: einer ist leer, einer lädt. Drei ergeben Durchlaufbetrieb, der vierte puffert die Abkühlpause bei Sommerhitze. Rechnen Sie ihn ein, bevor jemand den Preis vergleicht.

Vor dem Kauf klären – in dieser Reihenfolge

Die Modellwahl kommt zuletzt. Wer sie vorzieht, kauft zweimal.

  1. Welche Anwendung?
    Streuen, Sprühen, Heben – oder eine Kombination. Davon hängt alles Weitere ab, und beim Sprühen entscheidet sich hier, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist.
  2. Ist der Einsatz rechtlich möglich?
    Kultur, Lage, Mittel, Spritzeinrichtung. Diese Frage gehört vor die erste Preisanfrage, nicht danach.
  3. Was liegt an Strom vor?
    Drehstrom am Hof, ja oder nein. Eine Antwort, die das Paket verändert.
  4. Wie viele Hektar in welchem Zeitfenster?
    Nicht Hektar allein – verteilbare Maßnahmen und enge Wetterfenster führen zu unterschiedlichen Maschinen.
  5. Welches Modell?
    Erst jetzt. Und hier hilft die Detailrechnung.

Für den Vergleich der beiden großen Agras-Modelle inklusive Flächenleistung pro Flug, Akkuzahl, Ladeleistung und Wartungsintervallen: T50 oder T100: welche Agrardrohne zu welcher Feldgröße passt.

Unser Sortiment

Wir führen zwei Maschinen und keine Zwischenmodelle. Beide gehören zur Agras-Serie, beide sprühen und streuen, und die Wahl zwischen ihnen entscheidet sich nicht am Tankinhalt.

Agras T50 – die Maschine für den Regelfall. Für Betriebe bis in den mittleren dreistelligen Hektarbereich, für Zwischenfruchtaussaat, Kopfdüngung und Nachsaat, und für den Steillagenweinbau. Leer wiegt sie unter 40 Kilogramm: eine kräftige Person hebt sie ins Fahrzeug, Transport und Reinigung bleiben Einmannarbeit. Für die Variante mit zwei Rotationszerstäubern ist die früher geforderte unbehandelte Randzone von zwei Metern zur Feldgrenze entfallen – das erhöht die tatsächlich behandelbare Fläche gegenüber älteren Kalkulationen.

Agras T100 – die Maschine für Fläche und Auftragsgeschäft. Ab etwa vierhundert Hektar pro Saison, für Lohnunternehmen und für enge Zeitfenster, in denen die eingesparten Landungen den Tag entscheiden. Sie kann zusätzlich Lasten an einem Seil transportieren, was im Obst- und Weinbau mehr wert ist als im Feldbau. Der Preis dafür ist Gewicht: mit 75 Kilogramm Leergewicht wird jeder Arbeitsschritt vom Verladen bis zur Reinigung zur Zweipersonenarbeit, und die Risikobewertung für die Betriebsgenehmigung fällt aufwendiger aus.

Welche der beiden zu Ihrer Fläche passt, rechnen wir in der Detailanalyse durch: T50 oder T100: welche Agrardrohne zu welcher Feldgröße passt.

Komponenten, die wir dazu liefern: Sprühsysteme, Streusysteme, Akkus (DB1560 für den T50, DB2160 für den T100), Ladestation C12000, Generator D14000iE für den Feldeinsatz, Hebesystem für den T100 sowie Verschleiß- und Ersatzteile. Was davon in Ihr Paket gehört, ergibt sich aus Anwendung, Fläche und Stromversorgung – siehe die Checkliste oben.

Bei Konfigurationen für den Pflanzenschutz nennen wir Ihnen im Angebot die JKI-Prüfnummer der jeweiligen Spritzeinrichtung, damit Sie bei der Landesbehörde nichts nachreichen müssen. Ist Ihre gewünschte Zusammenstellung nicht gelistet, sagen wir Ihnen das vor der Bestellung.

Wie wir arbeiten

EXDED liefert an landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, Forstbetriebe, Winzer und Kommunen. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive 19 % MwSt, der Nettobetrag ist jeweils daneben ausgewiesen.

Pakete dieser Klasse stellen wir auf Anfrage zusammen – nicht, weil es unverbindlich klingt, sondern weil eine sinnvolle Konfiguration von Anwendung, Stromversorgung und Zeitfenster abhängt. Schreiben Sie uns Fläche, Kulturen, Aufwandmengen und was am Hof an Strom verfügbar ist. Sie erhalten eine durchgerechnete Variante mit Flügen pro Schlag, Akkuzahl und benötigter Ladeleistung – auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass sich der Kauf für Sie noch nicht trägt.

Häufige Fragen

Darf ich mit einer Drohne Dünger oder Saatgut ausbringen?
Ja. Feststoffdünger und Saatgut sind kein Pflanzenschutz, das Verbot der Ausbringung aus der Luft greift nicht. Die Auflagen der Düngeverordnung gelten unverändert, ebenso das Luftrecht für die Maschine selbst.

Darf ich Pflanzenschutzmittel sprühen?
Grundsätzlich nein. Möglich ist es nur im Weinbau in Steillagen und im Kronenbereich von Wäldern, und nur mit einem für diese Anwendung genehmigten Mittel, einer auf der JKI-Liste geführten Spritzeinrichtung und einer Genehmigung der Landesbehörde. Über Ackerflächen in der Ebene ist der Einsatz untersagt.

Brauche ich eine Genehmigung für den Flug selbst?
Ja, für jede Maschine dieser Klasse. Über 25 Kilogramm Startmasse läuft der Betrieb in der Kategorie „speziell“ nach Verordnung (EU) 2019/947 – mit Betriebsgenehmigung auf SORA-Basis, Betreiberregistrierung, Fernpilotenkompetenz und Versicherung.

Reicht ein normaler Stromanschluss?
Für die volle Ladeleistung nicht. Ohne Drehstrom an der Ladestelle brauchen Sie einen Generator, sonst bestimmt die Ladezeit den Arbeitstag.

Wie viele Akkus brauche ich?
Drei für durchgehenden Betrieb, vier bei hohen Tagesleistungen und Sommerhitze. Zwei bedeuten Wartezeit.

Verkaufen Sie an Privatpersonen?
Nein. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmen.


Stand: August 2026. Dieser Abschnitt ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten liegen teils beim Bund, teils bei den Ländern, und die Regelungen ändern sich derzeit. Klären Sie Ihren geplanten Einsatz vor dem ersten Flug mit der zuständigen Behörde.

Quellen: Richtlinie 2009/128/EG Art. 9 · § 18 Pflanzenschutzgesetz · BVL, Liste der für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen genehmigten Pflanzenschutzmittel · JKI, Liste geeigneter Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge · Düngeverordnung § 5 · Verordnung (EU) 2019/947

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