100 Liter Tank klingen doppelt so gut wie 50. In der Praxis entscheidet aber nicht der Tank, sondern was zwischen zwei Flügen passiert: Nachfüllen, Akkuwechsel, Ladeleistung am Hof. Wer die falsche Maschine kauft, merkt es nicht am Datenblatt, sondern an den Stunden, die sie am Boden steht.
Dieser Text stellt den DJI Agras T50 und den T100 nebeneinander und rechnet vor, was beide pro Flug und pro Stunde leisten, wie viele Akkus dafür nötig sind, welche Stromversorgung Sie brauchen und ab welcher Fläche die größere Maschine überhaupt Sinn ergibt.
Eine Sache vorweg, weil sie in Deutschland alles andere überlagert. Pflanzenschutzmittel aus der Luft auszubringen ist verboten; eine Drohne gilt rechtlich als Luftfahrzeug. Möglich ist es nur mit Genehmigung der Landesbehörde und nur mit Mitteln, die für diese Anwendung zugelassen sind, und davon gibt es wenige. Für Feststoffdünger und Saatgut gilt das nicht: Streuen ist kein Pflanzenschutz. Wer eine Agrardrohne in Deutschland auslasten will, plant sie deshalb am besten von dieser Seite her. Details, Stand und Quellen im Rechtsteil weiter unten.
Die beiden Maschinen nebeneinander
Alle Werte aus den offiziellen DJI-Datenblättern.
| Agras T50 | Agras T100 | |
|---|---|---|
| Sprühtank | 40 l / 40 kg | 100 l / 100 kg |
| Streubehälter | 75 l / 50 kg | 150 l / 100 kg |
| Durchfluss | 16 l/min (2 Düsen), 24 l/min (4) | 30 l/min (2 Düsen), 40 l/min (4) |
| Sprühbreite | 4–11 m | 5–13 m |
| Streubreite | — | 3–10 m |
| Max. Ausbringrate Streuen | — | 400 kg/min |
| Hebesystem | nein | ja, 100 kg an 10-m-Seil |
| Leergewicht | 39,9 kg | 75 kg |
| Max. Startmasse | 92 kg Sprühen / 103 kg Streuen | 175 kg |
| Akku | DB1560, 30 Ah, 12,1 kg | DB2160, 41 Ah, 14,7 kg |
| Ladezeit | 9–12 min (voll) | 8–9 min (30 auf 95 %) |
| Betriebstemperatur | 0 bis 40 °C | |
| Max. Windwiderstand | < 6 m/s |
Die Zeile, die am meisten über den Alltag verrät, ist das Leergewicht. 39,9 gegen 75 Kilo bedeutet: den T50 hebt eine kräftige Person ins Fahrzeug, den T100 nicht. Transport, Auf- und Abbau, Reinigung, alles wird zur Zweipersonenarbeit. Das ist kein Nachteil, aber es gehört in die Kalkulation, bevor die Maschine im Hof steht.
Zwei Angaben werden regelmäßig überlesen. Die Nutzlast gilt auf Meereshöhe und sinkt mit der Höhe; die DJI-App empfiehlt vor jedem Start die zulässige Beladung. Und die Herstellerangaben zur Flächenleistung sind Obergrenzen unter Idealbedingungen, keine Planungswerte.
Sprühen: Tankinhalt geteilt durch Aufwandmenge
| Aufwandmenge | T50 (40 l) | T100 (100 l) |
|---|---|---|
| 8–10 l/ha | 4–5 ha | 10–12 ha |
| 15–20 l/ha | 2,0–2,7 ha | 5,0–6,7 ha |
| 30–40 l/ha | 1,0–1,3 ha | 2,5–3,3 ha |
8–10 l/ha stehen für Herbizide auf sauberer Fläche und Sikkation, 15–20 l/ha für das Gros der Behandlungen in der Vegetation, 30–40 l/ha für Fungizide im dichten Bestand und den Obstbau.
Bei der Stundenleistung wird es interessanter. Die Düsen des T50 geben 24 Liter pro Minute ab, die des T100 bis zu 40. Bei 10 l/ha wären das 2,4 beziehungsweise 4 Hektar reine Sprühzeit pro Minute. Die Pumpe ist also bei keiner der beiden Maschinen das Problem.
Das Problem ist der Zyklus: anfliegen, Tank ausbringen, zurück, befüllen, Akku wechseln, wieder los. Und genau hier liegt der eigentliche Unterschied zwischen den Modellen. Bei 20 l/ha deckt der T50 zwei Hektar pro Tank, der T100 fünf. Für dieselben zehn Hektar braucht der T50 fünf Zyklen, der T100 zwei. Nicht der Durchfluss macht den T100 schneller, sondern die eingesparten Landungen.
Rechnen Sie im Arbeitsbereich mit acht bis vierzehn Hektar pro Stunde für den T50 und dem Zwei- bis Zweieinhalbfachen für den T100, sofern die Befüllung mithält. Tut sie es nicht, ist der große Tank nur zusätzliches Gewicht.
Streuen: wo Liter und Kilo auseinanderlaufen
Beide Behälter haben zwei Grenzen gleichzeitig, eine für die Masse und eine für das Volumen. Welche zuerst greift, entscheidet die Schüttdichte des Materials. Hier passiert der häufigste Rechenfehler: es wird mit dem Volumen gerechnet und eine Menge herausbekommen, die die Maschine nicht hebt.
| Material | Schüttdichte, kg/l | Füllmenge T50 / T100 |
|---|---|---|
| Granulierter NPK | 1,0 | 50 / 100 kg |
| Kalkammonsalpeter | 0,9–1,0 | 50 / 100 kg |
| Harnstoff, gepr. | 0,75 | 50 / 100 kg |
| Weizensaatgut | 0,75–0,78 | 50 / 100 kg |
| Rapssaatgut | 0,65 | 49 / 98 kg |
| Zwischenfruchtmischungen | 0,6 | 45 / 90 kg |
In den ersten vier Zeilen begrenzt die Masse, beim Raps greifen beide Grenzen gleichzeitig, bei leichten Mischungen begrenzt das Volumen.
Bei granulierten Düngern und Getreidesaatgut rechnen Sie also mit der Masse, bei feinem und leichtem Saatgut über das Volumen. Praktisch heißt das: 50 Kilo pro Füllung beim T50, 100 beim T100.
| Aufwandmenge | T50 (50 kg) | T100 (100 kg) |
|---|---|---|
| 5–10 kg/ha (Zwischenfrucht, Raps) | 5–10 ha | 10–20 ha |
| 80–120 kg/ha (Kopfdüngung) | 0,4–0,6 ha | 0,8–1,25 ha |
| 250–300 kg/ha (schwere Harnstoffgabe) | 0,17–0,20 ha | 0,33–0,40 ha |
Im unteren Bereich kippt die Logik. Bei einer Zwischenfruchtaussaat mit 8 kg/ha deckt eine Füllung des T50 über sechs Hektar, beim T100 über zwölf. Die Masse ist kein Begrenzer mehr, und die Leistung hängt nur noch daran, wie viele Flüge Sie schaffen. Hier arbeiten beide Maschinen am effizientesten, und dass die Zwischenfruchtaussaat die erste breit kommerzialisierte Anwendung dieser Klasse wurde, ist kein Zufall.
Am anderen Ende sieht es anders aus. Eine Harnstoffgabe von 300 kg/ha bedeutet beim T50 fünf Ar pro Füllung, beim T100 vier Ar mehr. Zwanzig beziehungsweise zweieinhalb bis drei Füllungen pro Hektar. Da konkurriert keine Drohne mit einem Schleuderstreuer, solange die Fläche befahrbar ist. Die Grenze liegt bei etwa 100 bis 150 kg/ha; darüber rechnet der Schlepper, außer die Fläche ist nicht erreichbar.
Der T100 hat beim Streuen eine Ausbringrate von bis zu 400 kg/min. Das ist beeindruckend und in der Praxis selten der Begrenzer: bei 100 kg/ha wären 400 kg pro Minute vier Hektar in sechzig Sekunden, was kein Fluggerät zurücklegt. Die Zahl beschreibt die Schnecke, nicht den Arbeitstag.
Der Punkt, den fast alle übersehen: Ihr Stromanschluss
Hier entscheidet sich, ob die große Maschine ihre Leistung überhaupt zeigt, und es steht in keinem Prospekt.
Die Ladestation C12000 für den T100 liefert 12.000 Watt an dreiphasigem Anschluss mit 380 Volt. An einer einphasigen 230-Volt-Steckdose sind es 3.000 Watt. Die angegebenen acht bis neun Minuten von 30 auf 95 Prozent gelten für den großen Anschluss. Ohne Drehstrom am Hof oder ohne den Generator D14000iE im Feld bricht der Ladezyklus zusammen, und mit ihm der Vorteil des größeren Tanks.
Prüfen Sie das, bevor Sie über Modelle sprechen: Haben Sie einen belastbaren Drehstromanschluss dort, wo geladen werden soll? Wenn nein, gehört der Generator in die Anschaffung, nicht in die Wunschliste. Beim T50 ist die Lage entspannter, aber auch dort läuft im Feld nichts ohne Generator.
Wie viele Akkus
Die Antwort ergibt sich aus zwei Zahlen: Ein DB1560 lädt in neun bis zwölf Minuten, ein DB2160 in acht bis neun von 30 auf 95 Prozent. Beides ist kürzer als der Rüstaufwand eines Arbeitszyklus, aber nur mit ausreichender Ladeleistung.
Mit zwei Akkus steht die Maschine. Während einer lädt, ist der andere leer, und Sie warten. Für 20 bis 30 Hektar pro Einsatz ohne enges Wetterfenster geht das noch.
Drei Akkus sind der Punkt, an dem die Drohne durchläuft: einer in der Luft, einer am Ladegerät, einer kühlt ab. Deshalb liegen den meisten Paketen drei bei. Für Tagesleistungen zwischen 50 und 150 Hektar ist das das Arbeitsminimum.
Der vierte Akku ist kein Sicherheitspolster, sondern ein Hitzepuffer. Lithiumzellen müssen nach einem intensiven Zyklus abkühlen, bevor sie wieder ans Ladegerät dürfen. Bei dreißig Grad im Juli schließt der vierte Akku genau diese Pause. Beim T100 kommt hinzu, dass ein Akku 14,7 Kilo wiegt: vier Akkus sind knapp sechzig Kilo, die jemand tragen muss.
Welche Maschine zu welcher Fläche
| Umfang pro Saison | Empfehlung |
|---|---|
| bis 50 ha | Kauf rechnet sich bei keinem der beiden Modelle. Dienstleistung beauftragen. |
| 50–150 ha | T50, 3 Akkus, Generator fürs Feld |
| 150–400 ha | T50 mit 4 Akkus, oder T100 bei engen Zeitfenstern |
| über 400 ha, Lohnunternehmen | T100, 3–4 Akkus, Drehstrom oder D14000iE |
Unter fünfzig Hektar lohnt keine Maschine dieser Klasse als Kauf. Sie zahlen Anschaffung, Generator, Schulung, Genehmigung und Wartung für eine Auslastung, die das nicht trägt. Ehrlicher ist dann, die Maßnahme als Dienstleistung zu beauftragen und erst zu kaufen, wenn die Fläche oder das Auftragsvolumen wächst. Wir sagen das ungern, weil es kein Verkauf ist, aber es stimmt.
Zwischen 150 und 400 Hektar liegt die eigentliche Entscheidung, und sie hängt weniger an der Fläche als am Zeitfenster. Wenn Sie Ihre Maßnahmen über zwei Wochen verteilen können, reicht der T50 mit vier Akkus. Wenn alles in drei Tagen passieren muss, weil danach der Bestand zu weit oder das Wetter zu schlecht ist, dann zahlen sich die eingesparten Landungen des T100 aus.
Ab vierhundert Hektar oder im Auftragsgeschäft ist die Rechnung klar. Dort zählen Stunden, nicht Hektar, und der T100 legt in derselben Stunde das Zwei- bis Zweieinhalbfache um.
Was nur der T100 kann
Neben Sprühen und Streuen trägt der T100 bis zu 100 Kilo an einem zehn Meter langen Seil. Für den Feldbau ist das eine Randnotiz, im Obst- und Weinbau nicht: Material an schwer erreichbare Stellen bringen, Ernte aus Hanglagen holen, Zaun- und Pfostenmaterial verteilen. Wer solche Wege heute mit Personal und Zeit bezahlt, sollte diese Funktion in die Rechnung nehmen, statt sie als Beigabe zu behandeln.
Alle drei Aufgaben laufen über Wechselmodule am selben Rahmen: Sprühsystem LS100, Streusystem 4.0 und das Hebesystem. Der Wechsel dauert dank Schnappverschluss Sekunden, ohne Werkzeug.
Wartung
Die tägliche Kontrolle vor dem Einsatz ist die billigste Maßnahme im ganzen Betrieb und fängt die meisten Probleme ab: Propeller auf Risse und Spiel, Düsen und Filter, die Linsen von Radar und Vision-System, Akkukontakte, Füllstandssensor. Fünf Minuten.
Nach Betriebsstunden richtet sich der Rest. Die folgenden Werte stammen aus dem Handbuch des T50 und der Servicepraxis der Händler:
| Bauteil | Prüfung | Austausch |
|---|---|---|
| Propeller | täglich, Sicht | ca. 700 h* |
| Propellerdichtungen | monatlich | ca. 300 h |
| Propelleradapter | monatlich | ca. 700 h |
| Armaufnahmen, Schrauben | 100 h / monatlich | ca. 1.000 h |
| Sprühsystem | halbjährlich | ca. 1.000 h |
| Funkmodul, Avionik | halbjährlich | 36 Monate |
*Servicepraxis der Händler, nicht die offizielle DJI-Tabelle. Dichtungen stets gemeinsam mit den Propellern tauschen.
Für den T100 gilt ein eigenes Handbuch mit eigenen Intervallen; die Werte oben lassen sich nicht ungeprüft übertragen. Fragen Sie die Intervalle beim Kauf ab, das gehört ins Angebot.
Die 700 Stunden für Propeller stammen aus Servicematerial der Händler, nicht aus der offiziellen DJI-Tabelle. Dort stehen Propeller in der täglichen Sichtprüfung, ohne Stundenwert. Nehmen Sie die Zahl als Budgetgröße und entscheiden Sie nach dem Auge: ein Propeller mit einer Kerbe von einem Maisstängel wird bei Stunde 40 getauscht, nicht bei 700.
Was in keiner Tabelle steht und trotzdem die teuerste Nachlässigkeit ist: das Sprühsystem nach jedem Mittel spülen, besonders vor einem Produktwechsel. Herbizidreste im Tank vor einer Fungizidbehandlung kosten mehr als jedes Ersatzteil aus der Liste oben.
Über eine Saison verteilt kosten die täglichen Kleinigkeiten fast nichts, ein Propellersatz mit Dichtungen ist bei intensiver Nutzung eine Saisonposition, und bei etwa 1.000 Stunden kommt ein größerer Betrag für Strukturteile. Die Akkus altern erfahrungsgemäß schneller als die Zelle und laufen als eigene Position.
Rechtslage in Deutschland
Stand: Juli 2026. Die Lage bewegt sich gerade, das Datum ist also wichtig.
Pflanzenschutz aus der Luft
Artikel 9 der Richtlinie 2009/128/EG verbietet die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in der ganzen EU. Der Drohneneinsatz fällt darunter; eine eigene, mildere Kategorie für unbemannte Systeme kennt die geltende Fassung nicht.
Das Pflanzenschutzgesetz setzt das national um: Anwendung mit Luftfahrzeugen ist verboten, möglich nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde. Dazu kommt eine zweite Hürde, an die selten jemand denkt. Das Mittel selbst braucht eine Zulassung für die Anwendung mit Luftfahrzeugen, erteilt durch das BVL, und die Liste solcher Mittel ist kurz. Selbst mit Genehmigung bleibt das verfügbare Sortiment also schmal. Etabliert ist das Verfahren in Deutschland vor allem im Steillagenweinbau.
Was sich ändert
Im Dezember 2025 hat die Europäische Kommission das Vereinfachungspaket COM(2025) 1021 vorgelegt. Darin steht ein neuer Artikel 9a, der es Mitgliedstaaten erlauben würde, bestimmte Typen unbemannter Systeme vom Sprühverbot auszunehmen. Zwei Bedingungen hängen daran: die Kommission muss zuvor per delegiertem Rechtsakt festlegen, welche Typen gemeint sind, und die Mittel brauchen eine ausdrückliche Zulassung für die Drohnenanwendung.
Der Rat hat seine Position abgestimmt, die Verhandlungen mit dem Parlament stehen an, mit einem Abschluss wird zwischen Ende 2026 und Anfang 2027 gerechnet. Das ist ein Entwurf, keine geltende Regel. Einzelne Mitgliedstaaten gehen voraus: Frankreich hat 2025 den Drohneneinsatz für Biocontrol-Produkte und Mittel mit geringem Risiko in Hanglagen geöffnet.
Streuen: Düngeverordnung statt Pflanzenschutzrecht
Feststoffdünger und Saatgut sind keine Pflanzenschutzmittel, das Sprühverbot greift nicht. Dafür gilt die Düngeverordnung, und ihre Auflagen verschwinden nicht, weil die Technik fliegt.
Der Gewässerabstand nach § 5 DüV beträgt grundsätzlich vier Meter zwischen dem Rand der durch die Streubreite bestimmten Fläche und der Böschungsoberkante. Auf einen Meter verkürzt er sich nur bei Geräten, deren Streubreite der Arbeitsbreite entspricht oder die eine Grenzstreueinrichtung besitzen. Ein Drohnenstreuer erfüllt nach dem Wortlaut keine der beiden Bedingungen, weshalb von vier Metern auszugehen ist. Das ist unsere Einordnung nach dem Verordnungstext, kein Bescheid; verbindlich beantwortet das Ihre Landwirtschaftskammer.
Ab bestimmten Hangneigungen greifen größere Abstände und zusätzliche Auflagen. Und ein Punkt, der einem beliebten Verkaufsargument widerspricht: auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist das Aufbringen untersagt. Die Auflage hängt am Bodenzustand, nicht an der Technik. „Fliegt, wenn der Schlepper versinkt“ gilt beim Düngen also nur eingeschränkt, während es beim Pflanzenschutz und in nicht befahrbaren Hanglagen ein echtes Argument bleibt.
Hinzu kommen Sperrfristen und die schlagbezogene Dokumentation der Maßnahme, für kleinere Betriebe mit Ausnahmen. In nitratbelasteten Gebieten gelten zusätzliche Vorgaben.
Luftrecht
Hier gibt es keine Erleichterung, und für den T100 gilt sie noch weniger. Mit 92 bis 103 Kilo Startmasse liegt der T50 weit über der 25-Kilo-Grenze, der T100 mit 175 Kilo noch deutlich darüber. Die Kategorie „offen“ ist damit für beide ausgeschlossen, der Betrieb läuft in der Kategorie „speziell“ nach Verordnung (EU) 2019/947.
Nötig sind eine Betriebsgenehmigung auf Basis einer Risikobewertung nach SORA, die Registrierung als UAS-Betreiber, nachgewiesene Kompetenz der Fernpiloten und eine Haftpflichtversicherung. Standardszenarien deckt diese Gewichtsklasse nicht ab, und die Klassenkennzeichnungen C0 bis C6 gelten für Geräte über 25 Kilo nicht. Der Weg führt allein über die Genehmigung. Geografische UAS-Gebiete sind vor jedem Einsatz zu prüfen.
Rechnen Sie damit, dass die Risikobewertung für die schwerere Maschine aufwendiger ausfällt. Wer zwischen T50 und T100 schwankt, sollte diesen Aufwand mit einkalkulieren und nicht erst nach der Bestellung.
Dieser Abschnitt ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten liegen teils beim Bund, teils bei den Ländern, und die Regelungen ändern sich derzeit. Klären Sie Ihren geplanten Einsatz vor dem ersten Flug mit der zuständigen Behörde.
Rechnen Sie die Wirtschaftlichkeit selbst
Setzen Sie Ihre Zahlen ein, nicht fremde Beispiele:
Kosten pro Hektar = (Paketpreis ÷ Lebensdauer in Hektar) + Kraftstoff + Wartung pro Hektar + Personalkosten ÷ Hektar pro Stunde + Akkuabschreibung.
Zurück kommt das Geld über vier Wege. Erstens über Hektar, die sonst gar nicht bearbeitet würden: Nassstellen, Hanglagen, Bestandsstadien, in denen die Fahrspur mehr kostet als die Maßnahme. Zweitens über die fehlende Fahrgasse, was bei Zwischenfrucht und Kopfdüngung direkter Mehrertrag ist. Drittens über kurze Wetterfenster, in denen entscheidet, wer überhaupt aufs Feld kommt. Und viertens über Dienstleistung für Nachbarbetriebe, der schnellste Weg zu wirtschaftlich sinnvollen Auslastungsstunden.
Beim Vergleich der beiden Modelle rechnen Sie nicht Tank gegen Tank, sondern Landungen gegen Landungen. Der T100 kostet mehr in der Anschaffung, im Transport und in der Genehmigung, spart aber pro Hektar Zyklen. Ab welcher Fläche sich das dreht, hängt an Ihrem Zeitfenster und an Ihrer Ladeleistung, nicht an einer allgemeinen Faustregel.
Die Rechnung kippt bei trockenen, ebenen Flächen, hohen Aufwandmengen und Technik, die jederzeit fährt. Dann lohnt die Drohne nicht, und diese Antwort ist vor dem Kauf mehr wert als danach.
Häufige Fragen
T50 oder T100, was passt zu meiner Fläche?
Bis 150 Hektar pro Saison der T50 mit drei bis vier Akkus. Ab 400 Hektar oder im Auftragsgeschäft der T100. Dazwischen entscheidet das Zeitfenster: verteilbare Maßnahmen sprechen für den T50, enge Fenster für den T100.
Wie viele Hektar schafft der T50 pro Flug?
Beim Sprühen 4 bis 5 Hektar bei 8–10 l/ha, 2,0 bis 2,7 bei 15–20 l/ha und rund einen Hektar bei 40 l/ha. Beim Streuen 5 bis 10 Hektar bei einer Aussaat von 5–10 kg/ha und 0,4 bis 0,6 Hektar bei einer Kopfdüngung von 80–120 kg/ha.
Und der T100?
Beim Sprühen 10 bis 12 Hektar bei 8–10 l/ha, 5,0 bis 6,7 bei 15–20 l/ha. Beim Streuen 10 bis 20 Hektar bei der Aussaat und 0,8 bis 1,25 Hektar bei der Kopfdüngung.
Wie viel Dünger passt in den Behälter?
Beim T50 begrenzt bei granulierten Düngern die Masse mit 50 Kilo, beim T100 mit 100 Kilo. Bei leichten Mischungen und feinem Saatgut begrenzt das Volumen, also 75 beziehungsweise 150 Liter.
Wie viele Akkus brauche ich?
Drei für durchgehenden Betrieb, weil die Ladezeit etwa einem Arbeitszyklus entspricht. Vier bei Tagesleistungen über 150 Hektar und bei Hitze.
Brauche ich einen Drehstromanschluss?
Für die volle Ladeleistung des T100 ja. Die Ladestation C12000 liefert 12.000 Watt an dreiphasigem 380-Volt-Anschluss und nur 3.000 Watt einphasig. Ohne Drehstrom brauchen Sie den Generator D14000iE, sonst entfällt der Geschwindigkeitsvorteil der größeren Maschine.
Wie oft müssen die Propeller getauscht werden?
Beim T50 als Budgetgröße etwa 700 Betriebsstunden, Dichtungen etwa 300 und immer gemeinsam mit den Propellern. Entscheidend bleibt die tägliche Sichtprüfung. Für den T100 gelten eigene Intervalle nach dessen Handbuch.
Darf ich in Deutschland mit einer Drohne Pflanzenschutzmittel ausbringen?
Grundsätzlich nicht. Es gilt das Verbot der Ausbringung aus der Luft. Nötig sind eine Genehmigung der Landesbehörde und ein Mittel, das für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen ist. Feststoffdünger und Saatgut fallen nicht unter dieses Verbot.
Brauche ich eine Genehmigung für den Flug selbst?
Ja, für beide Maschinen. Bei 92 bis 175 Kilo Startmasse läuft der Betrieb in der Kategorie „speziell“ nach Verordnung (EU) 2019/947, mit Betriebsgenehmigung auf SORA-Basis, Betreiberregistrierung, Fernpilotenkompetenz und Versicherung.
Wie es weitergeht
Drei Fragen entscheiden die Modellwahl, und alle drei können Sie heute beantworten: Wie viele Hektar pro Saison, in welchem Zeitfenster, und was hängt an Ihrem Stromanschluss? Danach ist die Entscheidung zwischen T50 und T100 meist eindeutig.
Schreiben Sie uns Fläche, Kulturen, Aufwandmengen und was am Hof an Strom verfügbar ist. Wir rechnen beide Varianten durch: Flüge pro Schlag, Akkuzahl, benötigte Ladeleistung und die Stunden, in denen sich das abbilden lässt. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass sich der Kauf für Sie noch nicht trägt.
DJI Agras T50 ansehen · DJI Agras T100 ansehen · Berechnung für Ihre Flächen anfragen
Quellen
- DJI, technische Daten AGRAS T50 und AGRAS T100 (ag.dji.com)
- AGRAS T50/T25 Flughandbuch, Wartungstabelle (DJI, 2024)
- Richtlinie 2009/128/EG, Artikel 9
- COM(2025) 1021, Vorschlag für einen Artikel 9a
- Pflanzenschutzgesetz, Anwendung mit Luftfahrzeugen
- Düngeverordnung, § 5
- Verordnung (EU) 2019/947
EXDED Redaktion, Stand: Juli 2026
