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Rehkitzrettung: Warum Vereine jetzt anfangen sollten, nicht im Mai

Jedes Jahr im Frühling passiert dasselbe. Ein Kreisjagdverein beschließt im April, sich endlich eine Wärmebilddrohne zuzulegen, hört von der Bundesförderung, stellt Ende Juni hastig einen Antrag — und steht dann im August ohne Gerät da, weil der Bescheid noch nicht durch ist und die Mahd längst gelaufen ist.

Der Grund liegt nicht im Geld. Er liegt in der Reihenfolge.

Die Regel, an der die meisten Anträge scheitern

Im Förderprogramm des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat steht ein Satz, den man beim Überfliegen leicht übersieht. Die BLE hebt ihn in ihrer Mitteilung eigens hervor: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen Antragsteller mit der Beschaffung der Drohne beginnen.

Wer vorher kauft, bekommt kein Geld. Nicht weniger Geld, sondern keines. Die Rechnung ist dann nicht förderfähig, egal wie gut der Antrag sonst war.

Das klingt nach Formalie und ist in der Praxis der teuerste Fehler im ganzen Verfahren. Denn der Kalender ist eng: Für das Jahr 2026 endete die Antragsfrist am 30. Juni, der Verwendungsnachweis musste bis zum 30. September vorliegen. Zwischen beiden Terminen liegen drei Monate — und in diese drei Monate müssen Bescheid, Bestellung, Lieferung, vollständige Bezahlung und Einreichung des Nachweises hineinpassen.

Wer den Antrag erst kurz vor Fristende stellt, verbraucht davon schon einen Teil im Warten.

Was 2026 galt

Die Zahlen des vergangenen Durchgangs sind der beste Anhaltspunkt für das, was kommt.

Das BMLEH stellte insgesamt 2,1 Millionen Euro bereit. Pro Verein wurde eine Drohne mit maximal 3.000 Euro bezuschusst. Drohnen, die ein Verein in den Förderjahren 2021 bis 2025 bereits über das Programm beschafft hatte, blieben bei der Entscheidung 2026 unberücksichtigt — wer damals schon einmal gefördert wurde, war also nicht automatisch raus.

Antragsberechtigt waren ausschließlich drei Gruppen:

  • eingetragene Kreisjagdvereine
  • Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehört
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, deren primäre satzungsmäßige Aufgabe die Rettung von Wildtieren bei der Wiesenmahd ist — die sogenannten Kitzrettungsvereine

Privatpersonen, Einzelbetriebe und Vereine, die noch nicht im Vereinsregister stehen, waren außen vor. Das Verfahren lief ausschließlich online über das Förderportal des Bundes; Satzung, aktueller Registerauszug und gegebenenfalls Vollmachten waren als PDF hochzuladen.

Eine Neuerung gab es 2026 zusätzlich: Die geförderten Drohnen dürfen seither auch zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden — allerdings nur auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden.

Vier technische Anforderungen, und eine davon ist die kritische

Die geförderte Drohne muss neu und flugbereit sein und vier Bedingungen erfüllen:

Anforderung Was dahintersteckt
Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera Ein separat aufsteckbares Thermalmodul ist zulässig
Mindestflugzeit 20 Minuten Herstellerangabe unter Idealbedingungen — im Feld weniger
Home-Return-Funktion Bei praktisch jedem aktuellen Modell vorhanden
CE-Klassenkennzeichnung nach (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 Hier wird es unangenehm

Die ersten drei erfüllt fast jede professionelle Wärmebilddrohne. Der vierte Punkt ist der, an dem es hakt, und zwar aus einem Grund, der mit der Drohne selbst nichts zu tun hat: Sie müssen die Klassenkennzeichnung nachweisen können.

Nachweisen heißt: Das C-Label muss vorhanden und dem Gerät zuzuordnen sein. Bei manchen Modellen liegt das Etikett nicht im Karton, sondern muss beim Hersteller angefordert oder aus der Konformitätserklärung abgeleitet werden. Wer im September mit dem Verwendungsnachweis vor der Frist steht und dann erst merkt, dass ihm das Papier fehlt, hat ein Problem, das sich nicht mehr in zwei Wochen lösen lässt.

Fragen Sie beim Kauf danach. Nicht nach der Lieferung.

Ob es 2027 weitergeht, weiß heute niemand

An dieser Stelle wäre es bequem, Ihnen eine Fortsetzung zu versprechen. Das geht nicht.

Das Programm lief von 2021 bis 2026 und wurde bislang jedes Jahr neu aufgelegt — die Entscheidung für den Durchgang 2026 fiel im Februar, die Anträge starteten Mitte März. Eine Zusage für 2027 gibt es zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht, und sie hängt am Haushalt, nicht am guten Willen. Auch 2026 galt ausdrücklich: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, bewilligt wird im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Ein Blick auf die Mittelausstattung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Beträge schwanken, das Programm selbst aber Bestand hatte: drei Millionen Euro im Startjahr 2021, zwei Millionen 2023, anderthalb Millionen 2024, zuletzt 2,1 Millionen für 2026. Auch die Konditionen wurden mehrfach angepasst — 2021 wurden noch bis zu zwei Drohnen je Verein mit jeweils bis zu 4.000 Euro gefördert, 2026 war es eine Drohne mit maximal 3.000 Euro. Wer plant, sollte also mit der Fortsetzung rechnen, aber nicht mit unveränderten Zahlen.

Was sich daraus vernünftigerweise ableiten lässt, ist kein Versprechen, sondern ein Zeitplan. Wenn das Programm wiederkommt, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach im ersten Quartal bekanntgegeben und läuft bis Ende Juni. Vereine, die dann erst anfangen, ihre Unterlagen zu suchen, verlieren genau die Wochen, die später fehlen.

Schreibtisch mit Mappe und Lesebrille am Fenster bei Regen

Was sich im Herbst und Winter erledigen lässt

Das meiste an diesem Verfahren ist Papier, und Papier lässt sich vorbereiten, bevor irgendetwas bekanntgegeben wird.

Vereinsregister prüfen. Ist der Verein tatsächlich eingetragen? Ist der Auszug aktuell? Stimmt die eingetragene Vertretungsberechtigung noch mit den Menschen überein, die den Antrag stellen werden? Ein veralteter Vorstandseintrag ist im März schwerer zu korrigieren als im November.

Satzung lesen. Für Kitzrettungsvereine ist das der entscheidende Punkt: Die Rettung von Wildtieren muss als primäre Aufgabe in der Satzung stehen. Steht sie dort nur als Nebenzweck, ist eine Satzungsänderung nötig — und die braucht Mitgliederversammlung, Beschluss und Eintragung. Das sind Monate, nicht Tage.

Zugang zum Förderportal einrichten. Das Verfahren ist rein digital. Wer den Zugang erst am Tag der Antragstellung anlegt, lernt die Oberfläche unter Zeitdruck kennen.

Die Technikfrage klären, ohne zu kaufen. Welches Modell erfüllt die vier Anforderungen, was kostet es brutto, und liegt das C-Label bei? Ein Angebot einzuholen ist keine Beschaffung — Sie dürfen sich vorbereiten, Sie dürfen nur nicht bestellen.

Diese vier Punkte kosten einen Abend. Sie entscheiden aber darüber, ob Sie im Frühjahr in der ersten oder in der letzten Woche der Antragsfrist einreichen.

Gibt es in Sachsen eine zusätzliche Landesförderung?

Kurz: Uns ist keine bekannt. Für die Anschaffung von Wärmebilddrohnen zur Kitzrettung existiert in Sachsen kein eigenes Landesprogramm, das auf die Bundesförderung aufsattelt. Andere Länder handhaben das unterschiedlich — in Sachsen-Anhalt etwa lief eine eigene Landesförderung über das Landesverwaltungsamt.

Wer in Sachsen sucht, arbeitet also mit dem Bundesprogramm. Was der Landesjagdverband Sachsen leistet, ist etwas anderes und trotzdem nützlich: Er gibt die Bekanntmachungen des Bundes regelmäßig weiter, sobald sie erscheinen, und hat in der Vergangenheit auch Online-Vorträge zum Thema angeboten — vom Förderantrag bis zum Einsatz. Wer dort mitliest, erfährt vom Start der Antragsfrist eher als über eine Google-Suche im Mai.

Falls Sie doch von einer Landesförderung in Sachsen wissen: Schreiben Sie uns, wir korrigieren diesen Abschnitt gern.

Geöffneter Ausrüstungskoffer mit Ersatzakkus auf einer Heckklappe

Was das für die Auswahl der Drohne heißt

Der Förderbetrag deckt 3.000 Euro ab. Das ist genug für ein solides Einstiegssystem und nicht genug für die Oberklasse — die Differenz zahlt der Verein.

Bei der Auswahl lohnt es sich, über die Förderbedingungen hinauszudenken, weil die Bedingungen nur eine Untergrenze beschreiben. Die geforderten 20 Minuten Flugzeit sind ein Herstellerwert; bei Kälte am frühen Morgen, wenn die Kitze im Gras am besten zu finden sind, bleibt davon spürbar weniger. Wer eine Wiese in zwei Akkuladungen absuchen will statt in vier, sollte oben ansetzen, nicht an der Grenze.

Der zweite Punkt ist die Thermalauflösung. Die Förderung schreibt keine vor. Ein Kitz im hohen Gras bei acht Grad Außentemperatur ist ein kleiner, schwacher Wärmefleck — je gröber der Sensor, desto näher müssen Sie heran und desto langsamer wird die Suche.

Wir führen Wärmebildtechnik und Drohnen mit Thermalsensorik für den professionellen Einsatz. Wenn Sie wissen wollen, welche Modelle die vier Förderbedingungen erfüllen und wie es bei den einzelnen Geräten mit dem C-Label aussieht, schreiben Sie uns — wir sagen Ihnen auch, wenn ein Modell die Anforderungen nicht erfüllt.

Häufige Fragen

Darf der Verein die Drohne kaufen und danach den Antrag stellen?
Nein. Die Beschaffung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen. Ein vorher getätigter Kauf ist nicht förderfähig.

Zählt eine aufsteckbare Wärmebildkamera?
Ja. Die Bedingung lautet „integrierte oder kompatible“ Wärmebildkamera — ein passendes separates Modul ist zulässig.

Können Privatpersonen oder Landwirte den Antrag stellen?
Nein. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene Vereine der drei genannten Gruppen.

Bekommt ein Verein, der schon einmal gefördert wurde, wieder Geld?
2026 blieben Drohnen aus den Förderjahren 2021 bis 2025 bei der Entscheidung unberücksichtigt. Wie das in einem künftigen Durchgang geregelt wird, steht noch nicht fest.

Wo wird der Antrag gestellt?
Ausschließlich online über das Förderportal des Bundes. Informationen dazu stellt die BLE unter ble.de/rehkitzrettung bereit, Fragen beantwortet sie unter rehkitzrettung@ble.de.


Stand: September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf den Förderdurchgang 2026 nach der Mitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vom 12. März 2026. Eine Fortsetzung des Programms für 2027 ist zum Redaktionsschluss nicht bekanntgegeben. Verbindlich sind allein die jeweils gültige Förderrichtlinie und die Angaben der BLE; dieser Beitrag ersetzt keine Beratung.

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