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C2 oder C3: welche Drohnenklasse zu Ihrem Einsatz passt

Zwei Drohnen, beide unter 25 Kilogramm, beide mit Wärmebildkamera. Mit der einen dürfen Sie 30 Meter neben einem Menschen fliegen, mit der anderen müssen Sie 150 Meter Abstand zu jedem Wohngebiet halten. Der Unterschied steht nicht im Datenblatt unter Reichweite oder Sensorauflösung, sondern in einer kleinen Zahl auf dem Gehäuse: der C-Klasse.

Diese Zahl entscheidet, wo Sie arbeiten dürfen. Nicht das Gewicht, nicht der Preis, nicht die Ausstattung. Wer sie vor dem Kauf ignoriert, kauft unter Umständen ein Gerät, das für den geplanten Einsatzort nicht zugelassen ist.

Drohnenpilot am Feldrand mit Ortschaft im Hintergrund

Die Logik in einem Satz

Der Hersteller vergibt die Klasse (C0 bis C4), die Klasse bestimmt die Unterkategorie (A1, A2 oder A3), und die Unterkategorie legt fest, wie nah Sie an Menschen und Bebauung heran dürfen. Je leichter und besser abgesichert das Gerät, desto näher.

Für den professionellen Einsatz sind zwei Kombinationen relevant: C2 in A2 und C3 in A3. Alles andere ist Consumer-Technik oder führt direkt in die genehmigungspflichtige spezielle Kategorie.

C2 in A2: arbeiten, wo Menschen sind

Das ist die Klasse, die die meisten gewerblichen Einsätze überhaupt erst möglich macht. Ein C2-Gerät wiegt unter 4 Kilogramm und verfügt über einen Langsamflugmodus, den der Pilot einschalten kann.

In der Unterkategorie A2 gilt: kein Überflug unbeteiligter Personen, aber ein horizontaler Sicherheitsabstand von 30 Metern genügt. Und mit eingeschaltetem Langsamflugmodus dürfen Sie auf bis zu 5 Meter heran, sofern Sie Wetter, Leistungsfähigkeit des Geräts und die Abtrennung des überflogenen Bereichs vorher bewertet haben.

Fünf Meter statt hundertfünfzig. Das ist der Unterschied zwischen einer Fassadeninspektion am bewohnten Gebäude und einem Flug auf dem Acker.

Drohneneinsatz im bebauten Umfeld — Unterkategorie A2

Der Preis dafür ist eine zusätzliche Prüfung. Für A2 brauchen Sie das Fernpiloten-Zeugnis A2, und zwar in dieser Reihenfolge: zuerst den Kompetenznachweis A1/A3, dann ein praktisches Selbststudium der A3-Betriebsbedingungen, dann eine zusätzliche Theorieprüfung mit mindestens 30 Fragen bei einer vom LBA benannten Prüfstelle. Themen sind Meteorologie, Flugleistung und die technische wie betriebliche Minderung von Risiken am Boden.

Die Ausstellung durch das LBA kostet 30 Euro; die Gebühr der Prüfstelle kommt hinzu und wird von dieser selbst festgelegt. Gültig ist das Zeugnis fünf Jahre.

Geräte dieser Klasse in unserem Katalog: Mavic 3E, Mavic 3T, Mavic 3M, Matrice 4E, Matrice 4T, Autel EVO Max 4T und EVO Max 4N.

C3 in A3: schwere Technik, freie Fläche

Ab 4 Kilogramm ist A2 zu Ende. C3 deckt alles bis 25 Kilogramm ab, bei einer maximalen Abmessung unter 3 Metern — und führt zwingend in die Unterkategorie A3.

Dort gelten zwei Bedingungen gleichzeitig. Sie fliegen in einem Gebiet, in dem nach vernünftigem Ermessen keine unbeteiligte Person gefährdet wird. Und Sie halten mindestens 150 Meter horizontalen Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.

150 Meter zu jedem Gewerbegebiet heißt in der Praxis: freies Feld, Waldfläche, Tagebau, Solarpark auf der grünen Wiese. Ein Betriebsgelände mitten im Industriegebiet fällt darunter — auch das eigene.

Drohneneinsatz auf freier Fläche — Unterkategorie A3

Dafür ist die Qualifikation einfacher als bei A2: der Kompetenznachweis A1/A3 reicht. Online-Lehrgang beim LBA kostenlos, Prüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen, bestanden ab 75 Prozent, 25 Euro, ebenfalls fünf Jahre gültig. Ein Fernpiloten-Zeugnis A2 wird für C3 nicht verlangt — das ist die häufigste Verwechslung in diesem Bereich.

Geräte dieser Klasse bei uns: Inspire 3, Matrice 400 und Autel Alpha.

Was beide Klassen technisch mitbringen müssen

Ein Teil der Anforderungen liegt beim Hersteller, nicht bei Ihnen. C1, C2 und C3 müssen alle drei über eine direkte Fernidentifizierung verfügen: das Gerät sendet während des gesamten Flugs Betreibernummer, Seriennummer, Position, Höhe, Geschwindigkeit und die Position des Piloten — empfangbar mit einem gewöhnlichen Mobilgerät in Reichweite.

Dazu kommt die Geo-Sensibilisierung: eine Schnittstelle, über die Luftraumbeschränkungen geladen und mit der eigenen Position abgeglichen werden, plus Warnung an den Piloten, sobald eine Verletzung droht oder die Navigation die Funktion nicht mehr sicherstellen kann.

Beide Systeme müssen eingeschaltet und aktuell sein — sonst ist der Betrieb in der jeweiligen Unterkategorie nicht zulässig, egal welches Klassenzeichen auf dem Gehäuse klebt.

Weiter vorgeschrieben sind unter anderem: Höhenbegrenzung auf 120 Meter oder ein einstellbares Limit mit klarer Anzeige, ausschließlich elektrischer Antrieb, eine eindeutige Seriennummer nach ANSI/CTA-2063-2019, ein gegen unbefugten Zugriff gesicherter Steuerungslink, ein rechtzeitiger Warnhinweis bei niedrigem Akkustand und ein grünes Blinklicht für den Nachtbetrieb.

Das erklärt einen Teil des Preisunterschieds zu ähnlich ausgestatteter Consumer-Technik: Sie bezahlen Funktionen, die der Gesetzgeber verlangt und die man beim Fliegen nie zu Gesicht bekommt.

Ohne Klassenzeichen: was mit Bestandsgeräten geht

Drohnen ohne C-Kennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterbetrieben werden — unter 250 Gramm in A1, ansonsten bis 25 Kilogramm in A3. Also mit 150 Metern Abstand, unabhängig davon, wie leicht und modern das Gerät ist.

Praktisch heißt das: eine ungekennzeichnete 900-Gramm-Drohne von 2023 ist im Stadtgebiet schlechter gestellt als ein 3-Kilo-Gerät mit C2-Zeichen. Wer regelmäßig in bebautem Umfeld arbeitet, kommt an einem klassifizierten Gerät nicht vorbei.

Was nach dem 31. Dezember 2023 ohne Klassenzeichen in Verkehr gebracht wurde, darf ausschließlich in der speziellen Kategorie betrieben werden.

Was Sie unabhängig von der Klasse brauchen

Drei Dinge gelten für jeden gewerblichen Betrieb in der offenen Kategorie.

Registrierung als UAS-Betreiber. Nicht das Gerät wird registriert, sondern der Betreiber. Pflicht ab 250 Gramm und zusätzlich für jedes Gerät mit Kamera. Für Unternehmen 50 Euro, für natürliche Personen 20 Euro. Die Betreibernummer wird auf jedem Fluggerät angebracht und bei C1, C2 und C3 zusätzlich in die Fernidentifizierung eingetragen.

Haftpflichtversicherung. § 43 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz formuliert es als Pflicht, nicht als Empfehlung. Eine private Police deckt gewerbliche Flüge in aller Regel nicht ab.

Mindestalter 16 Jahre für den Fernpiloten. Jüngere nur unter direkter Aufsicht eines qualifizierten Piloten.

Wenn die offene Kategorie nicht reicht

Sobald eine Bedingung der offenen Kategorie nicht eingehalten wird — Flug über unbeteiligten Personen, Betrieb außerhalb der Sichtweite, Überschreitung der 120 Meter, Einsatz im Innenstadtbereich mit C3 — wechselt der Betrieb in die spezielle Kategorie.

Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung. Vorher steht eine Risikobewertung, die zusammen mit dem Antrag eingereicht wird. Zuständig ist die Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen sitzt — nicht die des Einsatzorts; für mehrere Bundesländer übernimmt das LBA die Bearbeitung.

Die Gebühren richten sich nach der Risikoeinstufung: 200 Euro bei SAIL I, 800 bei SAIL II, 1.400 bei SAIL III, bis 2.000 Euro bei SAIL VI. Das gilt für einen Erstantrag mit bis zu fünf Fluggebieten.

Für wiederkehrende Standardaufgaben gibt es die europäischen Standardszenarien STS-01 und STS-02 mit den zugehörigen Zusatzklassen C5 und C6. Mehrere Geräte aus unserem Programm sind dafür zusätzlich klassifiziert — für Betreiber, die BVLOS oder Flüge über Personen planen, lohnt hier ein genauer Blick.

Kurz zusammengefasst

Wenn Sie in bebautem Umfeld arbeiten: C2, Unterkategorie A2, Fernpiloten-Zeugnis A2, Abstand 30 Meter oder 5 Meter im Langsamflugmodus.

Wenn Sie schwere Nutzlasten auf freier Fläche bewegen: C3, Unterkategorie A3, Kompetenznachweis A1/A3, Abstand 150 Meter zu jeder Bebauung.

Wenn beides nicht passt: spezielle Kategorie mit Betriebsgenehmigung.

Die Klasse steht auf dem Gerät und in unseren Produktdatenblättern unter „EU-Klasse“. Wenn Sie unsicher sind, welche Kombination zu Ihrem Einsatzprofil passt — schreiben Sie uns, wir klären das vor dem Angebot, nicht danach.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine C3-Drohne das Fernpiloten-Zeugnis A2?
Nein. Für C3 in der Unterkategorie A3 genügt der Kompetenznachweis A1/A3. Das Zeugnis A2 wird für C2-Geräte in der Unterkategorie A2 benötigt.

Darf ich mit einer C2-Drohne auch in A3 fliegen?
Ja. Wer die strengeren Bedingungen von A3 einhält, darf dort mit C2, C3 und C4 fliegen. Umgekehrt geht es nicht: eine C3-Drohne ist in A2 nicht zulässig.

Wie lange gelten die Nachweise?
Beide fünf Jahre. Die Verlängerung des Kompetenznachweises A1/A3 kostet 15 Euro und ist frühestens zwölf Monate vor Ablauf möglich; die neue Laufzeit beginnt am Tag der Verlängerung.

Was passiert, wenn ich die Geo-Sensibilisierung ausschalte?
Dann ist der Betrieb in der jeweiligen Unterkategorie nicht mehr zulässig. Die Verordnung verlangt für C1, C2 und C3 ausdrücklich ein eingeschaltetes und aktualisiertes System.

Gilt das Klassenzeichen auch für Zubehör oder Nutzlasten?
Nein, es wird je Modell des Fluggeräts vergeben und lässt sich nicht auf baugleiche Varianten oder Payload-Kombinationen übertragen. Im Zweifel fragen Sie uns nach der Konformitätserklärung des konkreten Modells.

Zählt das Startgewicht mit Nutzlast?
Ja. Die Klassengrenzen beziehen sich auf die höchstzulässige Startmasse einschließlich Nutzlast — bei C2 unter 4 kg, bei C3 unter 25 kg.

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