Nachts fliegen ist erlaubt. Keine Genehmigung, keine Anmeldung, keine zusätzliche Prüfung — die EU-Drohnenverordnung stellt für den Nachtflug in der offenen Kategorie genau eine Bedingung. Sie steht in einem einzigen Satz, und sie wird regelmäßig übersehen.
Der Satz lautet: Der Fernpilot muss sicherstellen, dass am Fluggerät das grüne Blinklicht eingeschaltet ist.
Das klingt trivial. Ist es auch — bis man merkt, dass sich dieses Licht bei keinem gängigen Enterprise-Modell von selbst einschaltet.

Was die Verordnung tatsächlich verlangt
UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 formuliert die Pflicht so: bei einem Nachtflug muss der Fernpilot sicherstellen, dass das grüne Blinklicht eingeschaltet ist. Mehr steht dort nicht.
Als Nacht gelten dabei die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Das ist keine Uhrzeit, sondern ein Sonnenstand — im Juni beginnt die Nacht in Deutschland deutlich später als im Dezember.
Alles Übrige bleibt wie am Tag: 120 Meter Höhe, ständiger Sichtkontakt zum Fluggerät, die Abstandsregeln der jeweiligen Unterkategorie. Weder das deutsche Luftrecht noch die Geo-Zonen nach § 21h Luftverkehrs-Ordnung kennen eigene Nachtregeln — dort geht es ausschließlich um Orte, nicht um Tageszeiten.
Auch in der speziellen Kategorie ändert sich nichts Grundsätzliches. Dort gilt dieselbe Anforderung an das Licht, und zwar unabhängig davon, ob nachts geflogen wird oder nicht.
Das Licht schaltet sich nicht selbst ein
Wir haben die Handbücher der gängigen Enterprise-Modelle durchgesehen. Das Ergebnis ist bei allen dasselbe, und es widerspricht dem, was viele annehmen.
DJI schreibt zur Matrice 4 Serie: die Signalleuchte kann in DJI Pilot 2 manuell ein- oder ausgeschaltet werden. Zur Mavic 3 Enterprise Serie und zur Matrice 400 steht dort derselbe Satz. Autel formuliert es für die EVO Max Serie genauso: den Strobe schaltet man in der Autel Enterprise App von Hand an oder aus.
Einen Automatikmodus über einen Helligkeitssensor gibt es bei keinem dieser Modelle. Das Licht kennt zwei Zustände — an und aus — und in welchem es sich befindet, entscheidet der Pilot.
Nicht zu verwechseln ist die Signalleuchte mit zwei anderen Lichtquellen am Gerät. Die Zusatzbeleuchtung an der Unterseite dient den Sichtsensoren bei schlechten Lichtverhältnissen. Die Front-LEDs haben bei DJI tatsächlich einen Automatikmodus — sie schalten sich beim Aufnehmen von Fotos und Videos ab, damit sie nicht ins Bild leuchten. Mit der Nachtflugpflicht hat weder das eine noch das andere zu tun.
Wo der Schalter liegt
Hier lohnt ein genauer Blick, denn die Bedienung unterscheidet sich je nach Einsatzform.
Bei Matrice 4E, Matrice 4T, Matrice 400 und der Mavic 3 Enterprise Serie sitzt der Schalter in DJI Pilot 2, also auf der Fernsteuerung.
Beim Dock-Betrieb ist es ein anderer Ort: für die Matrice 4D und 4TD in Verbindung mit DJI Dock 3 schaltet man die Signalleuchte in DJI FlightHub 2 — also in der Cloud, nicht am Controller. Wer den automatisierten Betrieb einrichtet und dabei nur die Fernsteuerung im Kopf hat, sucht an der falschen Stelle.

Bei Autel EVO Max 4T und 4N liegt die Funktion in der Autel Enterprise App unter Menü, Einstellungen, Weitere, Lichteinstellungen — oder direkt über den Menüpunkt Strobe.
Einen physischen Schalter am Fluggerät gibt es bei keinem Modell. Ohne Software kein Licht.
Die Stealth-Falle bei Autel
Ein Detail, das in der Praxis relevant wird: Die EVO Max Serie hat einen Stealth-Modus, der die Lichter des Fluggeräts abschaltet. Das Handbuch weist ausdrücklich darauf hin, dass der Strobe sich nicht aktivieren lässt, solange dieser Modus eingeschaltet ist — und rät, ihn ohne konkreten Anlass nicht zu verwenden.
Wer den Modus bei einem Einsatz aktiviert und beim nächsten Nachtflug nicht daran denkt, fliegt ohne das gesetzlich vorgeschriebene Licht. Das Handbuch stellt diesen Zusammenhang nicht her; es verweist nur allgemein auf lokale Vorschriften.
Nicht jedes Gerät hat überhaupt eins
Das grüne Blinklicht ist Teil der Klassenanforderungen — aber nicht bei allen Klassen. Vorgeschrieben ist es für C1, C2 und C3: das Gerät muss mit mindestens einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, damit eine Person am Boden es von einem bemannten Luftfahrzeug unterscheiden kann.
Für C0 und C4 gilt diese Anforderung nicht. In den Anforderungen dieser beiden Klassen taucht das Licht nicht auf.
Gleichzeitig verlangt die Betriebsregel, das Licht beim Nachtflug einzuschalten. Zwei Normen, die nebeneinander stehen — den Schluss daraus zieht jeder Betreiber für sein Gerät selbst. Wer eine Drohne unter 250 Gramm besitzt und abends fliegen möchte, sollte zumindest prüfen, ob überhaupt ein solches Licht verbaut ist.
Auch innerhalb des professionellen Segments ist das Bild nicht einheitlich. Bei Mavic 3M und Inspire 3 ist eine Signalleuchte in der Herstellerdokumentation nirgends beschrieben — nicht im Handbuch, nicht im Quick Start Guide, nicht im Wartungshandbuch und nicht in den technischen Daten. In den Komponentenübersichten beider Modelle taucht sie ebenfalls nicht auf, während sie bei der Mavic 3E dort als Position 18 ausdrücklich benannt ist.
Was in den Handbüchern steht, ist die Zusatzbeleuchtung an der Unterseite: sie unterstützt die abwärts gerichteten Sichtsensoren und schaltet sich bei schlechten Lichtverhältnissen automatisch zu. Mit dem grünen Blinklicht hat sie nichts zu tun.
Wer eines dieser beiden Modelle nachts einsetzen will, sollte das vor dem ersten Einsatz klären — mit uns oder direkt beim Hersteller. Aus der Dokumentation allein lässt sich die Frage nicht beantworten.
Was Nachtflug in der Praxis bedeutet
Die rechtliche Hürde ist niedrig. Die praktische ist es nicht.
Der Sichtkontakt zum Fluggerät muss auch nachts durchgehend bestehen — die Verordnung macht hier keinen Unterschied zum Tagbetrieb. In der Dunkelheit heißt das faktisch: Sie sehen das Licht, nicht die Drohne. Deshalb ist es auch der einzige Bezugspunkt für die Frage, wo das Gerät gerade steht und in welche Richtung es sich bewegt.

Dazu kommt, dass die Sichtsensoren bei wenig Licht ausfallen. DJI schreibt es zur Matrice 400 offen: das Fluggerät kann jederzeit tags oder nachts fliegen, die Sichtsensoren stehen in lichtarmen Umgebungen jedoch nicht zur Verfügung. Hinderniserkennung, auf die man sich tagsüber verlässt, arbeitet nachts eingeschränkt oder gar nicht.
Für Einsätze mit Wärmebild ist das kein Widerspruch, sondern der Normalfall — Kitzrettung, Personensuche, Wildzählung und thermografische Inspektionen finden ohnehin bei Dunkelheit oder in der Dämmerung statt. Umso wichtiger ist, dass die Nachtausstattung vor dem Start geprüft wird und nicht erst im Feld auffällt.
Die Prüfung vor dem Start
DJI hat dafür eine feste Zeile in der Vorflugkontrolle, und sie steht in jedem der geprüften Handbücher: vergewissern Sie sich, dass Signalleuchte und Zusatzbeleuchtung nachts aktiviert sind.
Drei Punkte, die vor einem Nachteinsatz geklärt sein sollten. Ist das grüne Blinklicht eingeschaltet. Vorhanden reicht nicht, es muss brennen. Ist bei Autel der Stealth-Modus aus. Und wissen Sie, in welcher Anwendung der Schalter für Ihr Gerät liegt: Pilot 2, FlightHub 2 oder Enterprise App.
Das kostet dreißig Sekunden und erspart die Diskussion, wenn jemand fragt, warum die Drohne unbeleuchtet über dem Feld steht.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Nachtflug eine Genehmigung?
Nein. In der offenen Kategorie ist der Nachtflug ohne Genehmigung zulässig. Die einzige zusätzliche Anforderung ist das eingeschaltete grüne Blinklicht.
Wann beginnt die Nacht im Sinne der Verordnung?
Mit dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung; sie endet mit dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Der Zeitpunkt verschiebt sich also über das Jahr.
Schaltet sich das Licht automatisch ein, wenn es dunkel wird?
Nein. Bei allen von uns geprüften Enterprise-Modellen von DJI und Autel wird die Signalleuchte manuell in der jeweiligen Anwendung geschaltet. Einen Automatikmodus über einen Helligkeitssensor beschreibt kein Handbuch.
Gilt die 120-Meter-Grenze nachts auch?
Ja. Alle Regeln der offenen Kategorie gelten unverändert weiter — Höhe, Sichtkontakt und die Abstände der jeweiligen Unterkategorie.
Darf ich das Licht ausschalten, wenn es beim Filmen stört?
Beim Nachtflug nicht. Die Front-LEDs lassen sich bei DJI für Aufnahmen automatisch abschalten — die Signalleuchte ist davon nicht betroffen und muss eingeschaltet bleiben.
Was ist mit Drohnen ohne Klassenzeichen?
Die Betriebsregel gilt unabhängig von der Klasse. Ob das Gerät technisch ein grünes Blinklicht besitzt, hängt vom Modell ab — bei Bestandsgeräten ohne Klassenkennzeichnung lohnt ein Blick ins Handbuch.
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