
Wer bisher in einer Kontrollzone geflogen ist, kannte eine Zahl: fünfzig Meter. Die stand in jeder Checkliste, wurde in jeder Einweisung wiederholt und war bequem, weil man sie sich merken konnte.
Diese Zahl ist seit dem 6. August 2026 Geschichte.
An ihre Stelle tritt ein Modell aus vier Zonen, drei Bezugshöhen und einer Rechenregel, die in Zone 2 genau andersherum funktioniert als in Zone 4. Wer das verwechselt, fliegt zu hoch — und zwar in einem Luftraum, in dem auch bemannte Maschinen unterwegs sind.
Die gute Nachricht: Für Inspektionsbetriebe ist die Neuregelung unterm Strich ein Gewinn. Manches, wofür Sie bisher vierzehn Tage auf einen Bescheid gewartet haben, geht künftig ohne Antrag.
Dieser Artikel erklärt beides — was sich geändert hat und was Sie davon haben. Gerechnet an zwei Flughäfen, die wir gut kennen, weil wir hier sitzen: Dresden und Leipzig.
Inhalt
- Was genau sich geändert hat
- Vier Zonen statt einer Kontrollzone
- Die zulässigen Flughöhen
- Gerechnet für Dresden
- Gerechnet für Leipzig/Halle
- Die wichtigste Neuerung: hindernisnahes Fliegen
- Welche Drohne den Korridor halten kann
- Was der Einzelantrag kostet — in Zeit und Geld
- Was zusätzlich gilt
- Wann Sie eine individuelle Freigabe brauchen
- Neun Regionalflughäfen, eigene Regeln
- Was Sie jetzt tun sollten
Was genau sich geändert hat
Für Flüge im kontrollierten Luftraum brauchen Sie nach § 21 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Erfüllt Ihr Flug bestimmte Bedingungen, besteht diese automatisch — das ist die allgemeine FVK-Freigabe. Für alles andere müssen Sie eine individuelle Freigabe beantragen.
Genau diese Bedingungen sind neu. Sie stehen in der NfL 2026-1-3960, die zum 6. August 2026 die frühere NfL 2023-1-2705 abgelöst hat.
Betroffen sind die Kontrollzonen dieser Flughäfen:
Berlin Brandenburg · Bremen · Dresden · Düsseldorf · Erfurt-Weimar · Frankfurt Main · Hamburg · Hannover · Köln/Bonn · Leipzig/Halle · München · Münster/Osnabrück · Nürnberg · Saarbrücken · Stuttgart
Ein Missverständnis gleich vorweg, weil es sich hartnäckig hält: Das ist keine Generalfreigabe für Kontrollzonen. Die allgemeine Freigabe ist kein Freibrief, sondern ein Angebot mit Bedingungen — und die gelten vollständig oder gar nicht. Eine übersehene Auflage, und Sie sind zurück beim Einzelantrag. Nur merken Sie es dann möglicherweise erst, wenn jemand anderes es merkt.
Vier Zonen statt einer Kontrollzone
Die Kontrollzone wird für den Drohnenbetrieb in vier Bereiche unterteilt:
| Zone | Bereich |
|---|---|
| Zone 1 | Über dem Flughafen und 1 km seitlich ab dessen Begrenzung, dazu 5 km hinter den Bahnenden über je 1 km links und rechts der Bahnmittellinie |
| Zone 2 | 4-km-Kreis um den Flughafenbezugspunkt, außerhalb Zone 1 |
| Zone 3 | 6-km-Kreis um den Bezugspunkt, außerhalb Zone 1 und 2 |
| Zone 4 | Der restliche Bereich der Kontrollzone |
Zone 1 entspricht dem geografischen Gebiet nach § 21h Abs. 3 Nr. 2 LuftVO. Dort gibt es keine allgemeine Freigabe — unabhängig von der Flughöhe.
Die zulässigen Flughöhen
| Zone | Maximale Höhe | Rechenregel |
|---|---|---|
| Zone 1 | keine allgemeine Freigabe | immer Einzelantrag |
| Zone 2 | 25 m | über Flugplatzhöhe oder über Grund — der kleinere Wert gilt |
| Zone 3 | 45 m | über Flugplatzhöhe oder über Grund — der kleinere Wert gilt |
| Zone 4 | 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund | der größere Wert gilt |
Lesen Sie die letzte Spalte zweimal. In Zone 2 und 3 gilt der kleinere Wert, in Zone 4 der größere — dieselbe Rechnung, entgegengesetztes Vorzeichen.
Das ist keine Schikane, sondern Geometrie: Je näher am Flughafen, desto tiefer sinkt der Anflug, also desto strenger die Grenze. Trotzdem ist es die Stelle, an der die meisten Fehler passieren werden. Wer sie einmal falsch abspeichert, macht sie jedes Mal falsch.
Sie brauchen künftig drei Angaben, bevor Sie starten:
- In welcher Zone liegt Ihr Fluggebiet
- Wie hoch liegt Ihr Startort über dem Meeresspiegel
- Wie hoch liegt der Flughafen
Die ersten beiden ermitteln Sie über dipul, die dritte steht im Luftfahrthandbuch.
Gerechnet für Dresden
Der Flughafen Dresden (EDDC) liegt auf 230 m über dem Meeresspiegel. Damit ergibt sich für Zone 4:
| Ihr Startort | Rechnung | Zulässige Höhe |
|---|---|---|
| 240 m MSL | 100 − (240 − 230) = 90 → größer als 50 | 90 m über Grund |
| 280 m MSL | 100 − (280 − 230) = 50 → gleich 50 | 50 m über Grund |
| 320 m MSL | 100 − (320 − 230) = 10 → kleiner als 50 | 50 m über Grund |
| 210 m MSL | Startort unter Flugplatzhöhe | 100 m über Grund |
Übersetzt in Dresdner Geografie: Wer im Elbtal startet, unterhalb der Flugplatzhöhe, bekommt die vollen hundert Meter. Wer sich Richtung Klotzsche oder auf die Höhen nördlich davon bewegt, verliert mit jedem Höhenmeter des Geländes einen Meter Flughöhe. Das Gelände nimmt Ihnen also genau dort etwas weg, wo Sie ohnehin näher am Flughafen sind.
In Zone 2 und 3 gelten stattdessen feste 25 beziehungsweise 45 Meter, und zwar der jeweils kleinere Wert. Bei einem Startort auf 250 m MSL wären das in Zone 2: 25 m über Flugplatzhöhe entspricht 255 m MSL, also 5 m über Grund. Der kleinere Wert gewinnt — Sie dürften nur 5 Meter hoch fliegen.
Fünf Meter. Das ist Zaunhöhe, nicht Inspektionsflug.
Kein Rechenfehler, sondern die Logik dahinter: Je höher das Gelände, desto näher liegt Ihr Startpunkt bereits am Anflugbereich — und desto weniger Luft bleibt darüber. In Zone 2 sollte man ehrlicherweise gleich mit dem Einzelantrag planen.
Gerechnet für Leipzig/Halle
Leipzig/Halle (EDDP) liegt auf 143 m über dem Meeresspiegel — deutlich tiefer als Dresden. Das Gelände ringsum ist flach, was die Rechnung entspannt:
| Ihr Startort | Rechnung | Zulässige Höhe |
|---|---|---|
| 150 m MSL | 100 − 7 = 93 → größer als 50 | 93 m über Grund |
| 180 m MSL | 100 − 37 = 63 → größer als 50 | 63 m über Grund |
| 200 m MSL | 100 − 57 = 43 → kleiner als 50 | 50 m über Grund |
| 140 m MSL | Startort unter Flugplatzhöhe | 100 m über Grund |
Eine Feinheit, die man kennen sollte: Leipzig/Halle hat zwei amtliche Höhenangaben. Die Flugplatzhöhe (Aerodrome Elevation) liegt bei 143 m, der Flughafenbezugspunkt (ARP) bei 135 m. Für die Höhenberechnung gilt die Flugplatzhöhe — die Regel sagt „über Flugplatzhöhe“. Die Zonengrenzen dagegen werden vom Bezugspunkt aus gemessen. Wer die beiden verwechselt, rechnet sich acht Meter zu viel heraus.
Im Leipziger Umland liegt das Gelände meist zwischen 100 und 160 Metern. In Zone 4 bleiben dort in der Regel 80 bis 100 Meter — genug für Dachinspektionen, Baufortschritt und PV-Anlagen.
Aber bitte nicht als neue Faustregel abspeichern — wir haben gerade erst eine beerdigt. Auch im Flachland schwankt das Gelände um etliche Meter, und maßgeblich ist nicht die Gegend, sondern der Punkt, an dem Ihre Drohne abhebt.
Die wichtigste Neuerung: hindernisnahes Fliegen
Für Inspektionsbetriebe ist das der entscheidende Teil der neuen Regelung.

Im Außenbereich der Kontrollzone — also in den Zonen 2 bis 4 — besteht eine allgemeine Freigabe für hindernisnahe Flüge. Als hindernisnah gilt ein Flug, bei dem sich die Drohne zu keinem Zeitpunkt weiter als
- 30 Meter seitlich und
- 15 Meter oberhalb
eines Hindernisses befindet. Und zwar unabhängig von dessen Höhe.
Das Beispiel der DFS spricht für sich: Ein 150 Meter hohes Windrad in Zone 4 darf bis 165 Meter über Grund beflogen werden. Ohne diese Regel wären je nach Gelände bei 50 bis 100 Metern Schluss gewesen — also ungefähr auf halber Turmhöhe, was für eine Rotorblattinspektion ähnlich nützlich ist wie eine Leiter, die bis zum ersten Stock reicht.
Was damit planbar wird, ohne Einzelantrag:
- Windkraftanlagen in Flughafennähe
- Mobilfunkmasten
- Hochhäuser und Silos
- Schornsteine und Kühltürme
- Dachflächen und Fassaden hoher Gebäude
- PV-Anlagen auf Hallendächern
Bevor die Begeisterung überhandnimmt: Der Korridor ist eng. Dreißig Meter klingen großzügig, bis Sie eine Anlage mit 60 Metern Rotordurchmesser umrunden — dann ist die Blattspitze schon dort, wo Ihre Grenze verläuft. Die Regel schenkt Ihnen Höhe, verlangt dafür aber Präzision.
Welche Drohne den Korridor halten kann
Dreißig Meter seitlich, fünfzehn Meter darüber: Das klingt nach viel Spielraum, ist aber wenig, sobald Sie ein Bauwerk umrunden. Bei einem Windrad mit 60 Metern Rotordurchmesser bleiben Ihnen an den Blattspitzen kaum noch Reserven.
Drei Dinge entscheiden, ob Sie diesen Korridor sicher halten:
Positionsgenauigkeit. Ohne RTK driftet eine Drohne unter Wind um mehrere Meter. Bei 30 Metern Korridorbreite ist das ein Drittel Ihres Spielraums — verbraucht, bevor Sie überhaupt geflogen sind. Mit RTK liegt die Abweichung im Zentimeterbereich.
Hinderniserkennung rundum. Beim Umrunden eines Turms bewegt sich die Drohne seitlich und rückwärts. Sensoren nur nach vorn helfen dann nicht. Sie brauchen Erfassung in alle Richtungen, inklusive oben und unten.
Windfestigkeit. In 100 Metern Höhe an einem freistehenden Bauwerk weht es kräftiger als am Boden. Eine Drohne, die bei 10 m/s an ihre Grenze kommt, hält den Abstand nicht mehr zuverlässig.
Was das konkret bedeutet
| Einsatz | Passende Modelle |
|---|---|
| Fassaden, Dächer, kleinere Bauwerke | Mavic 3E, Matrice 4E |
| Windkraft, Masten, Schornsteine | Matrice 4E, Matrice 4T |
| Thermografie am Bauwerk | Matrice 4T, Mavic 3T |
| Lange Trassen, mehrere Anlagen am Stück | Matrice 400 |
Die Matrice 4E ist für die meisten Fälle die passende Wahl: RTK serienmäßig, Hinderniserkennung in alle Richtungen, 12 m/s Windfestigkeit, 4.523 € brutto.
Braucht die Inspektion zusätzlich Temperaturwerte — Wärmebrücken, Delaminationen, überhitzte Anschlüsse —, führt kein Weg an der Matrice 4T vorbei: gleiche Zelle, zusätzlich Wärmebildsensor 640×512 und Laser-Entfernungsmesser bis 1.800 m, 6.300 € brutto.
Wenn Sie an einem Tag mehrere Anlagen abarbeiten, lohnt der Blick auf die Matrice 400: 59 Minuten Flugzeit statt 49, wechselbare Nutzlasten, 8.788,15 € brutto. Bei drei Windrädern pro Einsatz spart die längere Flugzeit einen kompletten Akkuwechsel je Anlage.
Wenn Ihre vorhandene Drohne nicht mitkommt
Die unangenehme Frage zuerst: Was, wenn Sie schon eine Drohne haben?
Consumer-Modelle wie Mini, Air oder Flip sind gute Geräte — für das, wofür sie gebaut wurden. Für hindernisnahe Flüge sind sie es nicht, und das liegt nicht an der Kameraqualität:
| Consumer-Klasse | Was der Korridor verlangt | |
|---|---|---|
| Positionierung | GNSS, Drift mehrere Meter | RTK, Zentimeterbereich |
| Hinderniserkennung | vorn, unten, teils hinten | alle Richtungen inkl. oben |
| Windfestigkeit | meist 10,7–12 m/s | 12 m/s und mehr |
| Seitenflug am Bauwerk | Sensorlücke seitlich | durchgehende Erfassung |
Die Lücke in der dritten Zeile ist die gefährliche. Beim Umrunden eines Turms fliegt die Drohne seitwärts — genau in die Richtung, in die viele Consumer-Modelle nicht schauen. Sie merken das nicht, bis Sie es merken.
Und die Verantwortung für die Kollisionsvermeidung liegt bei Ihnen. Nicht bei der Flugsicherung, nicht beim Hersteller.
Was der Einzelantrag kostet — in Zeit und Geld
Rechnen wir die andere Seite durch, weil sie in der Diskussion meist fehlt.
Ein Einzelantrag ist kostenlos. Die vierzehn Tage Vorlauf sind es nicht.
Ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Auftraggeber ruft am Dienstag an, braucht Aufnahmen bis Freitag. Liegt das Objekt in Zone 1, sagen Sie ab. Liegt es in Zone 4 und Sie können hindernisnah fliegen, sagen Sie zu.
Was ein abgesagter Auftrag kostet, wissen Sie besser als wir. Aber die Rechnung geht so:
| Rechengröße | Ihr Wert |
|---|---|
| Durchschnittlicher Auftragswert Inspektionsflug | Ihre Zahl |
| Abgesagte Kurzfristaufträge pro Monat | Ihre Zahl |
| Verlust pro Jahr | Multiplikation |
Wenn dabei mehr als 4.523 € herauskommen, hat sich eine Matrice 4E im ersten Jahr bezahlt gemacht — allein durch Aufträge, die Sie annehmen konnten statt abzusagen.
Das ist keine Verkaufsrechnung, sondern eine Kalkulation, die Sie ohnehin machen sollten. Möglicherweise kommt heraus, dass sich die Anschaffung nicht lohnt. Dann wissen Sie es wenigstens.
Der zweite Posten, der oft übersehen wird: Zeit für die Antragstellung. Wer monatlich drei Anträge stellt, verbringt damit mehrere Stunden im Jahr — Zeit, die bei hindernisnahen Flügen komplett entfällt.
Was zusätzlich gilt
Mit der Neuregelung sind Flüge in Sichtweite, außerhalb der Sichtweite und Schwarmflüge grundsätzlich möglich. Dafür gelten in allen Fällen diese Pflichten:
Sie erhalten keine Verkehrsinformation. Die Flugplatzkontrollstelle informiert Sie nicht über andere Luftfahrzeuge. Sie müssen jederzeit mit Flugverkehr rechnen.
Sie sind ausweichpflichtig. Für die Vermeidung von Kollisionen sind Sie verantwortlich, bemannten Luftfahrzeugen müssen Sie ausweichen.
Bodensicht mindestens 800 Meter. Bei schlechterer Sicht besteht keine allgemeine Freigabe.
Alle übrigen Voraussetzungen bleiben. Betriebsgenehmigung, geografische Gebiete nach § 21h LuftVO, Flugbeschränkungsgebiete, kein autonomer Betrieb — die neue Verfügung ersetzt nichts davon.
Sie haben keinen Anspruch auf eine individuelle Freigabe. Die Flugplatzkontrollstelle kann sie an Auflagen knüpfen, verweigern oder zurückziehen.
Wenn Ihr Vorhaben ohnehin eine Betriebsgenehmigung braucht — etwa bei Flügen außerhalb der Sichtweite — gilt das weiterhin zusätzlich. Wie dieses Verfahren abläuft, haben wir im Ratgeber zur Betriebsgenehmigung beschrieben.
Wann Sie eine individuelle Freigabe brauchen
In zwei Fällen:
- Jeder Flug in Zone 1 — unabhängig von der Höhe
- Jedes Vorhaben, das den Rahmen der Verfügung überschreitet — höher, bei schlechterer Sicht, autonom
Der Antrag läuft online über ais.dfs.de. Die Rückmeldung mit den Auflagen kommt per E-Mail.
Rechnen Sie mit 14 Tagen Vorlauf. Kurzfristige Aufträge in Zone 1 sind damit praktisch nicht machbar. Wenn ein Kunde Sie am Dienstag anruft und am Donnerstag Aufnahmen braucht, ist Zone 1 keine Option.
Das gehört ins Angebot: Wer regelmäßig in Flughafennähe arbeitet, sollte die Vorlaufzeit von Anfang an mit dem Auftraggeber besprechen, statt sie später erklären zu müssen.
Neun Regionalflughäfen, eigene Regeln
Die DFS betreibt die Türme an fünfzehn internationalen Verkehrsflughäfen — Dresden und Leipzig/Halle gehören dazu. An neun deutschen Regionalflughäfen liegt die Flugverkehrskontrolle dagegen bei der Tochtergesellschaft DFS Aviation Services, und die hat eigene Regelungen veröffentlicht.
| Zuständig | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| DFS — 15 internationale Verkehrsflughäfen | NfL 2026-1-3960 |
| DFS Aviation Services — 9 Regionalflughäfen | NfL 2026-1-3981 und NfL 2026-1-3982 |
Wer dort fliegt, muss diese Dokumente separat prüfen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Zahlen identisch sind, nur weil beide Häuser zum selben Konzern gehören. Verbindlich ist immer der Text der jeweiligen NfL — auch nicht die Zusammenfassung auf dieser Seite.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie Ihre Einsatzorte. Liegt ein wiederkehrender Auftrag in einer der 15 Kontrollzonen? Bestimmen Sie die Zone nicht nach Gefühl, sondern über dipul und das Luftfahrthandbuch.
Erweitern Sie die Flugvorbereitung. Geländehöhe am Startort und Flugplatzhöhe gehören ab sofort in jedes Flugprotokoll. Ohne diese beiden Zahlen können Sie die zulässige Höhe nicht bestimmen.
Räumen Sie die alte Faustregel aus. „50 Meter in der CTR“ muss aus Checklisten, Betriebsanweisungen und Einweisungsunterlagen verschwinden. Sie ist falsch geworden.
Planen Sie Zone-1-Aufträge neu. Vierzehn Tage Vorlauf sind einzukalkulieren.
Schulen Sie das Team. Die unterschiedliche Behandlung von kleinerem Wert in Zone 2 und 3 und größerem Wert in Zone 4 ist die fehleranfälligste Stelle der neuen Regelung.
Häufige Fragen
Seit wann gelten die neuen Regeln?
Seit dem 6. August 2026. Die frühere Allgemeinverfügung NfL 2023-1-2705 ist aufgehoben.
Welche Flughäfen sind betroffen?
Die Kontrollzonen von 15 Verkehrsflughäfen, darunter Dresden und Leipzig/Halle.
Gilt jetzt eine pauschale Freigabe für Kontrollzonen?
Nein. Die allgemeine Freigabe gilt nur, wenn sämtliche Auflagen der NfL 2026-1-3960 vollständig eingehalten werden.
Wie hoch darf ich in Zone 4 fliegen?
100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund — der größere Wert gilt. Liegt Ihr Startort unter der Flugplatzhöhe, sind es 100 m über Grund.
Warum ist die Höhe in Zone 2 so gering?
Weil dort der kleinere der beiden Werte gilt. Bei einem Startort deutlich über der Flugplatzhöhe bleiben rechnerisch nur wenige Meter.
Was bedeutet hindernisnahes Fliegen?
Die Drohne bleibt zu keinem Zeitpunkt weiter als 30 m seitlich und 15 m oberhalb eines Hindernisses. Dann gilt die allgemeine Freigabe unabhängig von der Bauwerkshöhe.
Darf ich ein 150-Meter-Windrad inspizieren?
In Zone 2 bis 4 ja, wenn Sie die Abstände einhalten — bis 165 m über Grund.
Wie beantrage ich eine individuelle Freigabe?
Online über ais.dfs.de. Planen Sie 14 Tage Vorlauf ein.
Wo finde ich Zonen und Flugplatzhöhen?
Als Ergänzung im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP IFR) und auf dipul. Die Geländehöhe am Startort ermitteln Sie mit dem dipul-Maptool.
Welche Drohne brauche ich für hindernisnahe Flüge?
Eine mit RTK-Positionierung und Hinderniserkennung in alle Richtungen. Ohne beides ist der Korridor von 30 m seitlich nicht zuverlässig zu halten.
Reicht meine vorhandene Consumer-Drohne?
Für hindernisnahe Flüge in der Regel nicht. Es fehlt die zentimetergenaue Positionierung und die seitliche Hinderniserkennung — genau die Richtung, in die Sie beim Umrunden eines Bauwerks fliegen.
Lohnt sich die Anschaffung?
Rechnen Sie mit Ihren Zahlen: Auftragswert mal abgesagte Kurzfristaufträge. Übersteigt das den Anschaffungspreis, ja. Wir rechnen das auf Wunsch mit Ihnen durch.
Brauche ich trotzdem eine Betriebsgenehmigung?
Die Freigabe der Flugsicherung ersetzt keine Betriebsgenehmigung. Wenn Ihr Einsatz eine braucht, gilt das weiterhin.
Fliegen Sie regelmäßig in Flughafennähe?
Die neue Regelung macht Inspektionen an hohen Bauwerken planbarer — aber nur mit einer Drohne, die den engen Abstandskorridor sicher hält.
Sagen Sie uns, was Sie inspizieren und wo: Windkraft, Masten, Fassaden, PV. Wir sagen Ihnen, welches Gerät dafür passt, welche Sensorik Sie tatsächlich brauchen und welche nicht — und rechnen Ihnen aus, ab wann sich die längere Flugzeit eines größeren Modells rechnet.
Alle genannten Modelle sind lieferbar. Beratung, Angebot und Einweisung kommen von uns aus Dresden.
Beratung anfragen · Drohnen für die Inspektion
Borys Khomenko · BOKODER UG, Dresden. Fachhändler für Profi-Drohnen und Wärmebildtechnik von DJI, Autel und ThermTec. Fragen zum Text oder zur Gerätewahl: +49 1525 3038072
Stand: 25. August 2026. Angaben nach der DFS-Mitteilung vom 14.07.2026 und der NfL 2026-1-3960. Flugplatzhöhen nach AIP Deutschland: Dresden (EDDC) 230 m MSL, Leipzig/Halle (EDDP) 143 m MSL. Verbindlich sind allein die vollständigen Auflagen und Bedingungen der NfL 2026-1-3960. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor jedem Flug die aktuellen Angaben auf dipul und im Luftfahrthandbuch.
Passende Drohnen im Shop
Unsicher, welches Gerät zu Ihrem Einsatz passt?
Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben: Einsatzart, wie oft, unter welchen Bedingungen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung von uns – auch dann, wenn das günstigere Gerät das richtige ist.
