Die Drohne steht ausgepackt auf dem Tisch, die Akkus sind geladen, draußen ist gutes Wetter. Starten dürfen Sie trotzdem noch nicht.
Zwischen Lieferung und erstem legalen Flug liegen ein paar Dinge, die nichts mit Technik zu tun haben. Sie kosten zusammen weniger als ein Wechselakku und dauern wenige Tage — aber ohne sie fliegt der Betrieb ungeschützt, und im Schadensfall zahlt niemand.

Die Firma ist der Betreiber, nicht der Kollege
Hier beginnt die häufigste Verwechslung. Registriert wird nicht die Drohne, sondern der Betreiber — und im Unternehmen ist das die Firma, nicht der Mitarbeiter, der fliegt.
Die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt läuft also auf die juristische Person und kostet 50 Euro. Für natürliche Personen wären es 20. Wer den Kollegen statt der GmbH einträgt, spart dreißig Euro und hat die falsche Registrierung.
Der Ablauf ist unspektakulär: Konto im LBA-Portal anlegen, Handelsregisterdaten eintragen, Gebühr zahlen. Nach wenigen Tagen kommt die UAS-Betreibernummer, kurz e-ID. Die Rechtsgrundlage steht in Artikel 14 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947, national umgesetzt über § 21a LuftVO.
Registrierungspflichtig ist jeder Betreiber einer Drohne ab 250 Gramm — und jeder Betreiber einer leichteren, wenn sie eine Kamera hat. Damit fällt praktisch jedes moderne Gerät darunter, auch die kleinen.
Die Registrierung gilt in 31 EASA-Staaten. Ein Betrieb registriert sich einmal, im Land seines Hauptsitzes, und nicht mehrfach.
Eine Nummer für alle Geräte
Die e-ID funktioniert wie ein Kfz-Kennzeichen, mit einem Unterschied: Sie gilt für sämtliche Drohnen desselben Betreibers. Zehn Geräte, eine Nummer.
Anzubringen ist sie an jedem Fluggerät, sichtbar. Ein feuerfestes Schild verlangen die EU-Regeln ausdrücklich nicht mehr — ein aufgeklebtes Etikett genügt. Verfügt das Gerät über Fernidentifizierung, wird die Nummer zusätzlich ins System geladen.
Im Betrieb geht das an einer Stelle schief: Ein zweites Gerät kommt an, und niemand denkt an den Aufkleber. Nehmen Sie es in die Wareneingangsprüfung auf — Karton auf, Akku laden, e-ID drauf.
Die Police läuft auf das Unternehmen
Die Halterhaftpflicht ist in Deutschland für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht. Bei der Betreiberregistrierung wird nach der Versicherungspolice gefragt — halten Sie die Nummer bereit, bevor Sie das Formular öffnen.
Für den gewerblichen Betrieb reicht eine private Police nicht, auch nicht die des Mitarbeiters. Der Vertrag läuft auf das Unternehmen, und der Einsatzzweck muss darin stehen. Gewerbliche Policen liegen je nach Nutzung bei etwa 100 bis 400 Euro im Jahr.
Drei Punkte, an denen es später klemmt und die deshalb vor Vertragsschluss geklärt gehören. Sind alle Piloten versichert oder nur namentlich genannte? Gilt der Schutz auch bei Einsätzen im Ausland? Sind Vermögensschäden abgedeckt — etwa, wenn bei einem Videoflug Persönlichkeitsrechte verletzt werden?
Ein Pilot ist einer zu wenig
Der Betreiber ist die Firma, der Fernpilot ist ein Mensch. Dessen Qualifikation hängt vom Gerät ab.
Für eine C2-klassifizierte Drohne wie die Matrice 4T braucht der Pilot in der offenen Kategorie das EU-Fernpilotenzeugnis A2. Es baut auf dem kleinen Schein A1/A3 auf: 25 Euro Gebühr beim LBA für den ersten, 30 Euro Prüfungsgebühr plus Schulung bei einer benannten Prüfstelle für den zweiten. Kombipakete starten bei rund 199 Euro, das A2-Zeugnis gilt fünf Jahre.
Die betriebliche Frage ist nicht, ob jemand den Schein macht, sondern wie viele. Ein einziger ausgebildeter Pilot bedeutet: Ist der im Urlaub oder krank, steht die Drohne. Für die meisten Einsätze brauchen Sie ohnehin eine zweite Person am Platz — hat die dieselbe Qualifikation, sind Sie doppelt einsatzfähig statt gar nicht.
Wer haftet wofür
Die Rollentrennung ist keine Formalie. Sie entscheidet im Ernstfall, wer geradesteht.
Der Betreiber — das Unternehmen — verantwortet die Registrierung, die Versicherung, den technischen Zustand der Geräte und dass nur eingewiesene Personen fliegen.
Der Fernpilot verantwortet den einzelnen Flug: die eigene Qualifikation, die Einhaltung von Abständen und Höhen, die Entscheidung, bei welchem Wetter er startet oder eben nicht.
Legen Sie schriftlich fest, wer im Betrieb welche Rolle hat. Das muss kein dickes Dokument sein — eine Seite reicht, aus der hervorgeht, wer Betreiberpflichten wahrnimmt und wer als Fernpilot benannt ist.
Das Flugbuch: was viele falsch wissen
In vielen deutschen Ratgebern steht, gewerbliche Drohnennutzer seien zum Führen eines Flugbuchs verpflichtet. Das stimmt so nicht mehr.
In der offenen Kategorie — also A1, A2 und A3 — gibt es keine allgemeine Pflicht, jeden Flug zu protokollieren. Weder privat noch gewerblich. Die Behauptung stammt aus der Zeit vor der EU-Drohnenverordnung, als in Deutschland noch die Aufstiegserlaubnis galt und das Flugbuch zu deren Nebenbestimmungen gehörte. Dieses System gilt nicht mehr.
Verbindlich wird die Aufzeichnung erst in anderen Zusammenhängen: in der speziellen Kategorie, als Nebenbestimmung einer Betriebsgenehmigung, bei Standardszenarien wie STS-01 oder STS-02, im LUC-Betrieb. Dazu kommen Fälle außerhalb des Luftrechts — Auftraggeber, Versicherer oder Förderstellen können Nachweise verlangen, und dann steht die Anforderung im Vertrag oder im Förderbescheid.
Trotzdem: Führen Sie eines. Nicht weil es vorgeschrieben ist, sondern weil die Frage nach drei Monaten nicht lautet, ob Sie ordentlich geflogen sind, sondern ob Sie es belegen können. Vier Spalten genügen — Datum und Uhrzeit, Ort, Pilot, Zweck des Flugs. Eine Tabelle im Netzlaufwerk reicht völlig.
Drei Dinge sollten dagegen wirklich griffbereit sein, weil sie bei einer Kontrolle verlangt werden können: der Nachweis der Betreiberregistrierung, die Versicherungsbestätigung und das Fernpilotenzeugnis. Als PDF auf dem Diensthandy genügt — das Zeugnis ist ohnehin bei jedem Flug mitzuführen.

Die Reihenfolge, die funktioniert
Die Schritte hängen voneinander ab, deshalb lohnt sich diese Abfolge:
| Schritt | Was zu tun ist | Anmerkung |
|---|---|---|
| 1 | Versicherung abschließen | Policennummer wird bei der Registrierung gebraucht |
| 2 | Betreiber registrieren (juristische Person) | 50 € |
| 3 | e-ID an alle Geräte kleben | — |
| 4 | Piloten ausbilden: A1/A3, dann A2 | 25 € + 30 € plus Schulung |
| 5 | Rollen schriftlich festlegen | — |
| 6 | Flugbuch anlegen | freiwillig, aber sinnvoll |
Schritt vier dauert am längsten, weil ein Prüfungstermin dazwischenliegt. Wer die Drohne zu einem bestimmten Datum einsatzbereit braucht, fängt damit an — nicht mit der Bestellung.
Die Gebühren summieren sich auf rund 105 Euro plus Schulung und Versicherung. Gemessen an einem Gerät für mehrere tausend Euro ist das der günstigste Teil des Projekts. Und der einzige, ohne den gar nichts geht.
Häufige Fragen
Muss die Drohne oder der Betreiber registriert werden?
In der offenen Kategorie der Betreiber. Er erhält eine e-ID, die für alle seine Drohnen gilt und in 31 EASA-Staaten anerkannt wird.
Was kostet die Registrierung für ein Unternehmen?
50 Euro für juristische Personen, 20 Euro für natürliche. Im Betrieb registriert sich die Firma, nicht der Mitarbeiter.
Reicht die private Drohnenversicherung des Mitarbeiters?
Nein. Für gewerbliche Nutzung braucht es eine gewerbliche Police auf das Unternehmen, in der der Einsatzzweck genannt ist. Solche Verträge liegen bei etwa 100 bis 400 Euro im Jahr.
Ist ein Flugbuch für gewerbliche Flüge Pflicht?
In der offenen Kategorie nicht — anders als oft behauptet. Eine Aufzeichnungspflicht kann sich aus einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie ergeben oder aus Verträgen mit Auftraggebern, Versicherern und Förderstellen. Sinnvoll ist ein Flugbuch trotzdem, als Nachweis im Zweifelsfall.
Wie lange dauert es, bis wir starten können?
Registrierung und Versicherung sind in wenigen Tagen erledigt. Den Zeitrahmen bestimmt die Pilotenausbildung, weil ein Prüfungstermin dazwischenliegt.
Sie schaffen die erste Drohne an und wollen die Reihenfolge nicht selbst zusammensuchen? Schreiben Sie uns, was Sie vorhaben — dann gehen wir die Punkte für Ihren Fall durch, bevor das Gerät bestellt wird.
Borys Khomenko ist Geschäftsführer der BOKODER UG und betreut bei EXDED die technische Beratung für gewerbliche Kunden.
Quellen: Luftfahrt-Bundesamt zur UAS-Betreiberregistrierung und zur e-ID; Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 Artikel 14; § 21a LuftVO; Gebühren nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung. Angaben zur Flugbuchpflicht nach aktuellen Fachdarstellungen zur offenen Kategorie, Stand 2026. Schulungspreise und Versicherungsbeiträge nach Marktübersichten. Keine Rechtsberatung — im Zweifel entscheidet die zuständige Luftfahrtbehörde.
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